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Temporärangestellte erhalten GAV

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die über 260'000 Temporärangestellten in der Schweiz ist unter Dach und Fach. Der Branchenverband swissstaffing und die Gewerkschaft Unia haben dem Vertragswerk zugestimmt.

Es sei gelungen, im GAV sowohl die Flexibilitäts-Anforderung der Arbeitsvermittler als auch das Sicherheitsbedürfnis der Temporärangestellten zu vereinen, sagte swissstaffing-Präsident Charles Bélaz.

Für Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Gewerkschaft Unia, gilt es zu verhindern, dass Temporärarbeitende durch die Umgehung anderer Gesamtarbeitsverträge kostengünstiger arbeiteten als Festangestellte.

Er wies darauf hin, dass Temporäre oft prekären Arbeitsverhältnissen ausgesetzt seien, etwa aufgrund der kurzen Kündigungsfristen oder wegen Lohn- und Sozialdumpings.

Der GAV soll Anfang 2009 in Kraft treten. Er muss nun noch vom Bundesrat, der Schweizer Regierung, als allgemeingültig erklärt werden.

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