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Tiermehl in Speisemehl

Die Verfütterung von Tiermehl ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2001 strikt verboten. Keystone Archive

In Mehl, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, sind Spuren von Knochenmehl gefunden worden. Eine umfassende Untersuchung wurde eingeleitet.

Es war das erste Mal, dass in Speisemehl solche Spuren gefunden wurden, teilte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am Mittwoch mit.

Die ausgelieferte Ware der betroffenen Mühle sei so weit als möglich zurückgerufen und die Speisemehl-Produktion umgehend eingestellt worden. Insgesamt wurden 25 Tonnen Futterkleie und 65 Tonnen Speisemehl beschlagnahmt oder zurückgerufen.

Intensive Untersuchungen auf Verunreinigungen

Im Rahmen der neu geschaffenen BSE-Einheit des Bundes waren die Untersuchungen von Futtermitteln auf eine mögliche Kontamination mit Fleisch- und Knochenmehl verstärkt worden. Dabei stiess die Forschungsanstalt in Posieux in mehreren Proben von Futterkleie aus einer Mühle, die Lebensmittel-Mehl herstellt, auf Knochen-Bestandteile.

Nach den positiven Testergebnissen liess der zuständige Kantonschemiker auch Proben von Speisemehl analysieren. Dabei ist in einer Ruchmehl-Probe mittels mikroskopischer Analyse ebenfalls ein einzelner Knochensplitter gefunden worden.

In allen weiteren Analysen von Mehlproben wurden bisher keine weiteren Hinweise auf Verunreinigungen mit Mehlen tierischer Herkunft mehr entdeckt.

Die Proben stammten aus einem mittelgrossen Betrieb aus der Deutschschweiz, der laut BVET-Sprecher Hans Wyss als absolut seriös eingestuft wird. In allen weiteren Analysen von Mehlproben wurden bisher keine Hinweise auf Verunreinigung mit Mehlen tierischer Herkunft entdeckt.

Unklare Gefahr für Konsumenten

Die Gefahr für die Konsumentinnen und Konsumenten werde als gering eingestuft, schreibt das BVET weiter. Eine exakte Risikobeurteilung sei allerdings schwierig.

Tierische Mehle gelten als Infektionsquelle für den Rinderwahnsinn BSE. In der Schweiz ist das Verfüttern von Tiermehl seit dem 1. Januar dieses Jahres strikt verboten.

Zwei Problemkreise

Weshalb es zur Verunreinigung kam, ist vorerst unbekannt. Aus den bisherigen Abklärungen wird vermutet, dass zwei verschiedene Problemkreise bestehen. Es gibt klare Anzeichen, dass gewisse Weizen-Chargen bereits bei der Anlieferung in die Mühle verunreinigt waren: Zu einer Kontamination könnte es beim Transport oder in Sammelstellen gekommen sein.

Weitere Abklärungen sollen nun zeigen, wo die Verunreinigung stattgefunden hat und ob dieses Problem auch in andern Betrieben besteht.

In einem andern Bereich des betroffenen Betriebs, der von der Mehlproduktion örtlich getrennt ist, wurde bis zur Stilllegung 1995 auch Mischfutter für Tiere hergestellt. Eine aus dieser Zeit stammende Verunreinigung einzelner Silozellen, in denen heute Futterkleie umgeschlagen wird, kann nicht ausgeschlossen werden.

swissinfo und Agenturen

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