UBS beantragt Aktiensplit im Hinblick auf Kotierung an New Yorker Börse
Die UBS beantragt im Hinblick auf die geplante Kotierung ihrer Aktien an der New Yorker Börse einen Aktiensplit im Verhältnis 2:1. Der Nominalwert der Namenaktien wird dadurch von 20 auf den gesetzlichen Minimalbetrag von zehn Franken herabgesetzt.
Die UBS beantragt im Hinblick auf die geplante Kotierung ihrer Aktien an der New Yorker Börse einen Aktiensplit im Verhältnis zwei zu eins. Der Nominalwert der Namenaktien wird dadurch von 20 auf den gesetzlichen Minimalbetrag von zehn Franken herabgesetzt, wie die Grossbank am Dienstag (21.03.) mitteilte.
Der Beschluss des Verwaltungsrats muss noch von der Generalversammlung am kommenden 18. April genehmigt werden. Die Zahl der Aktien verdoppelt sich durch den Split auf gut 430 Millionen, während das Aktienkapital unverändert bei 4,3 Milliarden Franken bleibt.
Mit dem Aktiensplit will die UBS die Handelbarkeit und die Liquidität der Aktien verbessern. Die Kotierung der Namenaktien an der New York Stock Exchange ist noch in der ersten Hälfte dieses Jahres geplant. Der Aktiensplit hat keine Auswirkungen auf das im vergangenen Januar gestartete Aktienrückkaufprogramm, mit dem das Kapital der UBS herabgesetzt wird, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
swissinfo und Agenturen
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