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Unvergesslich: Flugzeuge und Faktenlage

Beim Grounding war nicht nur der Anblick der gestrandeten Flieger in Kloten deprimierend, sondern auch der Streit der Akteure.

Ein eigentliches Verwirrspiel entbrannte ob der Swissair-Liquidität am 1. Oktober 2001.

Die UBS behauptete kurz nach dem Grounding, dass am 2. Oktober 2001 viel mehr als nur die 17 Mio. Franken, die es zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs täglich brauchte, auf ihren Swissair-Konten lagen. Der Swissair-Chef Mario Corti widersprach dem, ihm lagen 3,3 Millionen vor.

Inzwischen wurde klar, dass die Swissair an jenem 1. Oktober mit 4,2 Millionen disponiblem Geld praktisch flach lag, doch auf einem UBS-Sperrkonto (“Escrow”) rund 73 Mio. Franken liegen hatte. Nur: Diese Gelder waren erst zwei Stunden nach dem erfolgten Grounding der Swissair überwiesen worden.

11. September: Grounding wegen Ground Zero?

Ausserdem hoffte man bei der Swissair vergeblich, das Geld für das an die UBS und die Credit Suisse verkaufte Crossair-Aktienpaket unverzüglich zu erhalten: Es eilte, weil das Loch im Verkehrsaufkommen, das der 11. September gerissen hatte, durch Sofortmassnahmen hätte aufgefangen werden sollen. Mit diesen rund 259 Mio. Franken, so die Swissair, hätte man den Flugbetrieb kurzfristig aus dem Septemberloch hinüberretten können.

Erst einige Zeit nach dem Grounding sind die Details des “Projekts Phoenix” an die Öffentlichkeit gelangt. Danach hätte aber nur ein Teil der Summe von 259 Millionen für die Swissair-Liquidität eingesetzt werden dürfen.

Unschöne Beschuldigungen

Und auch der Kaufvertrag, in dem die Swissair den beiden Banken das Crossair-Paket abgab, wurde verspätet rechtsgültig – zwei Stunden nach dem erfolgten Grounding. Ein Vorschiessen des Geldes war nicht vorgesehen.

Die Swissair beschuldigte in der Folge die UBS, das Geschäft unnötig verzögert zu haben, obwohl die Notlage klar war.

swissinfo, Alexander P. Künzle

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