
Frauen sollen bei Scheidung im Alter mehr Geld erhalten
(Keystone-SDA) Bern – Lässt sich ein Paar nach der Pensionierung des Ehemanns scheiden, soll die Frau künftig finanziell besser abgesichert sein. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Botschaft zu einer Gesetzesrevision auszuarbeiten.
In der Vernehmlassung seien die Vorschläge des Bundesrates mehrheitlich begrüsst worden, schreibt das EJPD. Der Bundesrat wolle deshalb weitgehend daran festhalten. Einzelne Punkte würden noch näher abgeklärt.
Heute stehen Frauen und Männer, die nicht oder nur teilweise berufstätig waren, bei einer Scheidung nach der Pensionierung des Ehepartners schlecht da. Sie müssen sich mit einer Entschädigung begnügen, die mit dem Tod des Ehepartners wegfällt. Erfolgt die Scheidung vor der Pensionierung, werden die Vorsorgegelder hälftig geteilt.
Neu sollen bei einer Scheidung die Pensionskassengelder stets hälftig geteilt werden. Dies wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Manchen Teilnehmern geht die Absicherung für geschiedene Witwen zu wenig weit.
Unterschiedlich beurteilt wurden auch die vorgesehenen Ausnahmen von der hälftigen Teilung. Auf Kritik stiess etwa der Vorschlag, wonach ein Ehegatte in einer Vereinbarung auf den Vorsorgeausgleich verzichten kann.
Umstritten ist ferner, ob die Pensionskassen verpflichtet werden sollen, ihren Versichertenbestand jährlich der Zentralstelle zu melden. Befürworter argumentieren, dies würde den Ehegatten und dem Scheidungsgericht einen Überblick über die vorhandenen Konten ermöglichen, Gegner befürchten hohe Kosten für die Pensionskassen.
Der Bundesrat lässt dies nun abklären. Auch bei den Regeln zur Berechnung der Austrittsleistung beziehungsweise des Deckungskapitals sind noch Änderungen möglich.