Navigation

Genugtuung für falsch verdächtigten Carlos-Komplizen

Carla del Ponte klagte Giorgio Bellini als Terroristen an - jetzt muss der Staat Schadenersatz bezahlen. Keystone Archive

Das Bundesgericht hat den Forderungen des Tessiners Giorgio Bellini teilweise recht gegeben. Das Verfahren weiterer Personen ist noch hängig.

Dieser Inhalt wurde am 31. Januar 2001 publiziert Minuten

Im Fall der fälschlicherweise der Komplizenschaft mit dem Topterroristen Carlos beschuldigten Schweizer hat das Bundesgericht eine erste Genugtuungszahlung gesprochen. Der Tessiner Giorgio Bellini erhält 14'600 Franken Genugtuung für 74 Tage Untersuchungshaft, die er Ende 1994 abgesessen hatte. Dies bestätigte Bellinis Verteidigerin, Barbara Hug, am Mittwoch (31.01.) gegenüber Schweizer Radio DRS. Die Anklagekammer des Bundesgerichts habe zudem entschieden, dass der Staat die Anwaltskosten übernehmen müsse. Damit sei ungefähr die Hälfte der Genugtuungsforderungen anerkannt worden.

Das von der damaligen Bundesanwältin Carla Del Ponte eröffnete Verfahren wegen Beteiligung an Mord und Mordversuch wurde im Sommer letzten Jahres mangels Beweisen eingestellt. Neben Bellini waren sechs weitere Personen verdächtigt worden. Weitere Genugtuungs- und Entschädigungsforderungen sind noch vor dem Bundesgericht hängig.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Diskutieren Sie mit!

Diesen Artikel teilen

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?