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Klima-Aktivisten rechtskräftig wegen Nötigung verurteilt

Keystone-SDA

Das Bundesgericht hat die Verurteilungen mehrerer Klima-Aktivisten wegen Nötigung bestätigt. Sie hatten in den Jahren 2020 und 2021 bei unbewilligten Aktionen in Zürich Strassen blockiert.

(Keystone-SDA) In sieben am Mittwoch veröffentlichten Urteilen hat das Bundesgericht die Beschwerden von Aktivisten und Aktivistinnen der Bewegung «Extinction Rebellion» abgewiesen. Konkret ging es unter anderem um Blockaden der Zürcher Quaibrücke im Juni 2020 und der Uraniastrasse im Oktober 2021.

Die Beschwerdeführer beriefen sich auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Das Bundesgericht anerkannte, dass friedliche politische Kundgebungen grundsätzlich durch diese Grundrechte geschützt seien. Die Aktionen in Zürich seien jedoch über das zulässige Mass hinausgegangen.

«Erheblicher Eingriff»

Das eigentliche Ziel der unbewilligten Aktionen sei die Störung des Verkehrs und des täglichen Lebens gewesen und nicht nur eine unvermeidbare Nebenfolge. Eine solche Störung müsse nicht hingenommen werden. Die Eingriffe in die Rechte der betroffenen Verkehrsteilnehmer seien erheblich gewesen.

Die Verurteilungen zu bedingten Geldstrafen seien eine verhältnismässige Einschränkung der Grundrechte. Den Aktivisten wären für ihr Anliegen andere, legale Mittel wie bewilligte Demonstrationen an anderen Orten zur Verfügung gestanden, schreibt das Gericht. (Urteile 6B_632/2023, 6B_1106/2023, 6B_639/2024, 6B_675/2024, 6B_765/2024 und 6B_342/2025 vom 14.7.2026 sowie 6B_658/2024 vom 18.6.2026)

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