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Kommission verschiebt wegen Liebesbeziehung Bundesgerichts-Wahlen

Keystone-SDA

Die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts soll nicht im Herbst stattfinden, sondern erst im Winter. Das hat die Gerichtskommission der beiden Räte entschieden. Anlass ist die frühere Liebesbeziehung eines Bundesrichters und einer Bundesrichterin.

(Keystone-SDA) Die Gerichtskommission (GK) hörte am Mittwoch die beiden betroffenen Gerichtsmitglieder Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf sowie den Bundesgerichtspräsidenten an. Auch mit den Autoren des Berichts, den die unabhängige Expertengremium zum Fall verfasst hatte, sprach die Kommission, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Ende April hatte die «Weltwoche» die Beziehung zwischen Donzallaz und van de Graaf publik gemacht. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts gab einen Expertenbericht in Auftrag, um die Dauer und Art der Beziehung klären zu lassen.

Im Zentrum stand die Frage, ob Donzallaz und van de Graaf eine «dauernde Lebensgemeinschaft» eingegangen waren. Eine so qualifizierte Beziehung ist mit ihrem Amt gemäss dem Bundesgerichtsgesetz nicht vereinbar.

Nach einer ersten internen Diskussion beschloss die GK, die Wahl des gesamten Bundesgerichts von der Herbst- auf die Wintersession 2026 zu verschieben. Ende Jahr endet die Amtszeit der jetzigen Bundesrichterinnen und – richter. Die Kommission will mit ihrem Entscheid Zeit gewinnen, um weitere Abklärungen zu treffen.

Anderseits will sie sich die Möglichkeit offenhalten, ihren Wahlvorschlag ans Parlament erst in Kenntnis von allfälligen Entscheiden des Bundesgerichts zu Revisionsgesuchen zu verabschieden. Donzallaz und van de Graaf wollen sich nach Angaben der GK zur Wiederwahl stellen.

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