Kommission will auf Selbstbehalt in Berner Sozialhilfe verzichten
Im revidierten bernischen Sozialhlifegesetz soll es nun doch keinen Selbstbehalt für die Gemeinden geben. Das schlägt die vorberatende Kommission vor, wie sie am Freitag mitteilte. Das letzte Wort hat der Grosse Rat in der März-Session.
(Keystone-SDA) Das Kantonsparlament hatte 2019 auf dem Motionsweg verlangt, dass die Gemeinden künftig einen Selbstbehalt übernehmen, wenn sie ihre Sozialhilfekosten mit dem Kanton abrechnen. Das sollte sie dazu bewegen, die Kosten für die Sozialhilfe möglichst gering zu halten.
Der Regierungsrat baute einen entsprechenden Passus ins revidierte Sozialhilfegesetz ein. In der ersten Lesung im vergangenen September stiess das Modell aber auf Kritik.
Die Kennzahlen, mit denen die individuellen Kostenfolgen für die Gemeinden berechnet werden, seien ungenügend, hiess es. Faktoren wie Ausländeranteil oder Zahl der Arbeitslosen könnten von den Gemeinden kaum beeinflusst werden.
Die Gesundheits- und Sozialhilfekommission (GSoK) schlägt für die zweite Lesung im März nun ein Transparenzmodell vor: Die Sozialhilfekosten sollen weiterhin verglichen werden, jedoch ohne finanzielle Folgen für die Gemeinden.
Im Lauf der Zeit könnte das Transparenzmodell aber weiterentwickelt werden, findet die Kommission. So sollten Faktoren einbezogen werden, welche die Sozialdienste mit ihrer Arbeitsqualität beeinflussen können.
Weiter will die Kommission den Kindern und Jugendlichen mehr Aufmerksamkeit schenken. Insbesondere ihre Ausbildung sowie ihre soziale Teilhabe sollen mit situationsbedingten Leistungen stärker gefördert werden.
Sanktionen im Zusammenhang mit möglichen Bezahlkarten für Asylsuchende lehnt die Kommission derzeit ab. Der Regierungsrat müsse zuerst offene Fragen klären.