Affäre Mabetex: Bundesanwalt verlangt Akten aus Russland zurück
Nachdem die russische General-Staatsanwaltschaft das Strafverfahren im Fall Mabetex eingestellt hat, ist auch die schweizerische Rechtshilfe beendet. Bundesanwalt Valentin Roschacher hat die umgehende Rücksendung aller Akten verlangt.
Bei den im Rahmen der umfangreichen und aufwändigen Rechtshilfe zur Verfügung gestellten Dokumenten handle es sich um «aufschlussreiches Material», sagte Roschacher am Dienstag (19.12.) in Bern. Die Akten werden nun der Genfer Generalprokuratur übermittelt, die eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei führt.
Kein Kommentar
Laut Roschacher wurde die Bundesanwaltschaft am 15. Dezember vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt Wassili Kolmogorow in einem kurzen Schreiben offiziell darüber informiert, dass das Verfahren in der Korruptionsaffäre Borodin/Mabetex «mangels Tatbestandes» eingestellt sei. Der Entscheid war am 8. Dezember gefallen und am 13. Dezember via Medien bekanntgegeben worden.
Es sei nicht Aufgabe der Bundesanwaltschaft, die Einstellung des Verfahrens und die Gründe zu kommentieren, sagte Roschacher vor den Medien. Nicht unwidersprochen lassen wollte er aber Aussagen von Vertretern der russischen General-Staatsanwaltschaft oder aus deren Umfeld, welche die aufwändigen Rechtshilfe-Anstrengungen der Schweiz diskreditieren könnten.
Schweizer Hilfe nicht genutzt
Die Bundesanwaltschaft habe die General-Staatsanwaltschaft in Moskau ständig und umfassend über vorliegende Akten informiert und ihre Fragen jederzeit beantwortet, sagte Roschacher. Die Akten seien zügig an die russischen Behörden weitergegeben worden, soweit diese dazu Hand geboten hätten.
Laut Roschacher erhob die Bundesanwaltschaft beispielsweise Originalunterlagen zur Verifizierung von Unterschriften. Diese Originaldokumente seien aber nicht in Anspruch genommen worden. Dies gelte entgegen den Aussagen von Chef-Ermittler Ruslan Tamaiew auch für andere beschlagnahmte Akten, was Kolmogorow in seinem Schreiben bestätigt habe.
Material für Genfer Justiz
Nach Auskunft Roschachers hat die Bundesanwaltschaft die russische Generalstaatsanwaltschaft aufgefordert, alle übermittelten Akten umgehend zu retournieren. Das Europäische Rechtshilfeübereinkommen sehe die Rückgabe der Beweismittel nach Ende eines Verfahrens vor, sagte Beat Frey, Leiter der Sektion Internationale Rechtshilfe im Bundesamt für Justiz.
Im vorliegenden Fall werden die Akten möglicherweise doch noch genutzt. Sie werden dem Genfer Generalprokurat für dessen Ermittlungen wegen Geldwäscherei im gleichen Zusammenhang zur Verfügung gestellt. Die Genfer Behörden müssten entscheiden, was für sie bedeutsam sei, sagte Roschacher. Zweifellos habe die Einstellung des Verfahrens in Russland auch ihre Arbeit nicht erleichtert.
Zusammenarbeit geht weiter
Der Fall Borodin/Mabetex hat im In- und Ausland grosses Aufsehen erregt. Der Luganeser Firma Mabetex wurde vorgeworfen, für lukrative Renovierungsarbeiten im Kreml Schmiergelder in der Höhe von mehreren Millionen Dollar bezahlt zu haben. Als Empfänger wurde neben der Familie von Präsident Boris Jelzin insbesondere auch Kreml-Verwalter Pawel Borodin verdächtigt.
swissinfo und Agenturen
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