Ausländer als Staatsanwälte
Bei der Bundesanwaltschaft sind auch Ausländer als stellvertretende Staatsanwälte tätig. Es handelt sich dabei um eine Italienerin und eine Niederländerin sowie einen Deutschen, wie EJPD-Sprecher Philippe Piatti zu einem Bericht der NZZ am Sonntag bestätigte.
Man sei sich bewusst, dass die Einsetzung von ausländischen Staatsanwälten problematisch sein könne, hiess es. Stellvertretende Staatsanwälte haben praktisch die gleichen Kompetenzen wie Staatsanwälte des Bundes.
Sie können Personen in Untersuchungshaft setzen, Hausdurchsuchungen veranlassen und Vermögen beschlagnahmen.
Die Italienerin und die Holländerin seien bereits unter dem Justizminister der Schweizerischen Volkspartei (SVP), Christoph Blocher, ernannt worden. Sie hatten zuvor in untergeordneter Stellung bei der Bundesanwaltschaft gearbeitet.
Für den Deutschen, der seine Arbeit diesen Monat in der Zweigstelle Zürich antreten wird und der zuvor als Untersuchungsrichter im Kanton St. Gallen tätig war, hat Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Ausnahmebewilligung erteilt.
Kritik an dieser Praxis kam aus allen politischen Lagern, von den Grünen bis zur SVP. Auch Rechtsprofessoren warnten davor, dass Ausländer auf «Akzeptanzprobleme» stossen könnten.
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