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Bundesrätin Metzler unterzeichnet Rechtshilfevertrag in Kairo

Bundesrätin Metzler hat das erste Rechtshilfeabkommen mit einem arabischen Land abgeschlossen. Keystone / Edi Engeler

Die Schweiz und Ägypten wollen bei der Bekämpfung der Kriminalität enger zusammenarbeiten. Bundesrätin Ruth Metzler und Ägyptens Justizminister Farouq Seif el Nasr haben am Samstag (08.10.) in Kairo einen Rechtshilfevertrag in Strafsachen unterzeichnet.

Das Abkommen ermöglicht es den beiden Ländern, sich bei der Kriminalitätsbekämpfung aktiv zu unterstützen, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einem Communiqué festhält. Es handelt sich um die erste solche Vereinbarung, welche die Schweiz mit einem arabischen Land abschliesst.

Da sich das ägyptische Recht stark auf das französische Recht ausrichtet, konnten im Rechtshilfevertrag die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfe-Übereinkommens übernommen werden. Der Vertrag muss noch vom Eidgenössischen Parlament genehmigt werden.

Keine Hilfe bei Menschenrechtsverletzung

Der Vertrag regelt die Einvernahme von Zeugen, die Übergabe von Dokumenten und Beweismitteln, die Zustellung von Verfahrensurkunden sowie die Beschlagnahmung und Herausgabe von Gegenständen und Vermögenswerten aus strafbaren Handlungen. Bei Anhaltspunkten für eine Menschenrechtsverletzung kann die Rechtshilfe jedoch abgelehnt werden.

Bundesrätin Metzler traf zudem den ägyptischen Innenminister Habib el Adly. Dabei wurden Fragen der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung und bei der Migration besprochen. Bundesrätin Metzler wird auf ihrer Ägyptenreise von Vertretern der Bundesämter für Justiz, Flüchtlinge und Polizei begleitet.

EJPD-Sprecherin Adrienne Lotz erinnerte daran, dass der Rechtshilfevertrag 1995 beim Kairo-Besuch von Bundesrat Koller initiiert worden war. Er sei keine Folge des Attentats bei Luxor, bei dem im November 1997 58 Touristen, darunter 36 aus der Schweiz, getötet wurden. Das zeitliche Zusammentreffen sei zufällig.

swissinfo und Agenturen

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