Bundesrat hält anNeutralitätsbegriff fest
Die Schweiz ist und bleibt neutral, wird aber den neutralitäts-rechtlichen Handlungs-Spielraum zeitgemäss nutzen. Dies zeigt der vom Bundesrat veröffentlichte Bericht zur Neutralitätspraxis.
Das Neutralitätsrecht gilt laut dem Bericht ausschliesslich in internationalen bewaffneten Konflikten, also bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Staaten. Beschliesst hingegen die UNO wirtschaftliche oder militärische Sanktionen, findet das Neutralitätsrecht keine Anwendung.
Dieser in der Staatenwelt vorherrschenden Auffassung schloss sich die Schweiz an. Dies in der Überlegung, dass es Neutralität nicht geben kann zwischen der geschlossen auftretenden internationalen Gemeinschaft und einem Staat, der die Sicherheit gefährdet und gegen die Friedensordnung verstösst. Damit führt der Bundesrat die seit Ende des Kalten Krieges verfolgte Neutralitätspraxis fort.
Es gilt die Ermächtigung der UNO
Ergreift ein Staat oder eine Staatengruppe wie die NATO im Kosovo militärische Zwangsmassnahmen, ohne hierfür von der UNO ermächtigt zu sein, greift dagegen «nach bisherigem Verständnis» das Neutralitätsrecht. Die Schweiz darf sich mithin daran nicht beteiligen. Deshalb hat sie Überflüge von NATO-Flugzeugen verboten.
Völkerrecht geht vor
Die neutralitäts-rechtlichen Entscheide des Bundesrates im Kosovo-Konflikt seien gegen Aussen teilweise uneinheitlich und schwer verständlich erschienen, heisst es in dem Bericht. Die Gründe hierfür lägen in der unterschiedlichen Sanktionspraxis von UNO, EU und NATO.
Wie Aussenminister Joseph Deiss vor den Medien ausführte, teilt der Bundesrat die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe. Die neutrale Schweiz werde militärische Massnahmen auch in Zukunft nur unterstützen, wenn diese im Einklang mit dem geltenden, allgemein anerkannten Völkerrecht stehen.
swissinfo und Agenturen
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