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Der Bundesrat als Freund der Konsumenten

Aldi-Filiale in Deutschland: Viele Schweizer Konsumenten sehnen sich nach Aldi-Produkten zu Aldi-Preisen im eigenen Land. Keystone

Der Hochpreis-Insel Schweiz soll es endlich an den Kragen gehen: Die Landesregierung will billigere Importe aus der Europäischen Union erleichtern.

Entspricht ein Produkte aus der EU den dortigen Bestimmungen, darf es in Zukunft generell auch in der Schweiz verkauft werden.

1979 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Produkte, die in einem EU-Land gemäss den dortigen Bestimmungen hergestellt werden, im ganzen Raum der EU verkauft werden dürfen. Gemäss dem Produkt, einem französischen Likör, ging der wegweisende Entscheid als Cassis-de-Dijon-Prinzip in die Handelsgeschichte ein.

Am Mittwoch hat nun der Bundesrat dieses Prinzip anerkannt. Damit soll in der Schweiz der Wettbewerb angekurbelt und das Preisniveau gesenkt werden. Bei den Lebensmitteln liegt das Niveau rund 20% über demjenigen Deutschlands.

Vor allem Lebensmittel

Zu den EU-Importwaren, die nun auch in der Schweiz ohne zusätzliche Beschränkungen zugelassen werden sollen, gehören laut dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Lebensmittel, Bauprodukte oder auch Fahrräder.

Produkte aus der EU dürfen in Zukunft nur noch dann vom Schweizer Markt ferngehalten werden, wenn nationale Vorschriften in Bezug auf den Gesundheits-, Umwelt- oder Konsumentenschutz nicht eingehalten werden.

Zulassung von Schweizer Produkten im EU-Raum?

An der bisherigen Strategie, vorhandene Handelshemmnisse mit einer möglichst umfassenden Harmonisierung der in- und ausländischen Produktevorschriften abzubauen, will die Landesregierung festhalten.

Zu der aus Wirtschaftskreisen erhobenen Forderung, im Gegenzug zum Cassis-de-Dijon-Prinzip konsequenterweise auch auf eine Zulassung von anerkannten Schweizer Produkten im EU-Raum zu drängen, machte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) vorerst keine Angaben.

Mit seinem Grundsatzentscheid, der nun Niederschlag im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse finden soll, folgt der Bundesrat der Wettbewerbskommission (Weko). Diese hatte sich Anfang April dafür ausgesprochen, schädliche Handelshemmnisse im Verkehr mit der EU zu beseitigen und damit einen Beitrag im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz zu leisten.

Grosse Skepsis beim Konsumentenschutz

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) bezeichnete die Vorgabe des Bundesrats zum Cassis-de-Dijon-Prinzip als «halbbatzig». Sie forderte die Landesregierung auf, ein höheres Tempo einzuschlagen und den Schweizer Sonderzug im Warenverkehr mit der EU endlich zu stoppen.

Die EU habe gezeigt, dass der Abbau von Handelshemmnissen und mehr Wettbewerb auch mit einem hohen Konsumentenschutz-Niveau vereinbar sei.

Einfuhr-Beschränkungen für ausländische Produkte, nur weil zum Beispiel auf der Verpackung Sahne statt Rahm stehe, seien schlichtweg lächerlich und führten zu einer unnötigen Verteuerung.

Support aus der Westschweiz

Die Konsumentenorganisation der Westschweiz Fédération romande des consommateurs (FRC) dagegen unterstützt den vom Bundesrat eingeschlagenen Weg, warnt aber gleichzeitig vor möglichen Gefahren.

«Natürlich unterstützen wir sämtliche Bemühungen zur Senkung der Preise und Steigerung des Wettbewerbs in der Schweiz. Dies aber nur, wenn die Produkte keine Gefahr für Gesundheit und Umwelt darstellen,» schränkt FRC-Ökonomin Nadja Thiongane gegenüber swissinfo ein.

Vorbehalte macht sie auch punkto korrekter Etikettierung der Produkte. «Wir haben bereits Mühe, mit unseren eigenen Anliegen durchzudringen. Bei Importprodukten werden wir deshalb ganz genau prüfen, ob die Konsumenten-Informationen garantiert sind.»

swissinfo und Agenturen

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass Waren, die in einem Mitgliedstaat der EU legal hergestellt worden sind, auch in allen andern EU-Staaten verkauft werden dürfen.
Das Einfuhrland kann von dieser Regel nur abweichen, indem es zwingende Erfordernisse von Allgemein-Interesse geltend macht.

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