Fünf Jahre Zuchthaus für Ex-Fussball-Boss
Der Ex-Präsident des Schweizer Fussball-Klubs FC Wil, Andreas Hafen, muss 5 Jahre ins Zuchthaus. Er hatte die Grossbank UBS um 51 Mio. Franken betrogen.
Ein St. Galler Gericht sprach den Ex-Vizedirektor der UBS des gewerbsmässigen Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig.
Präsidenten von Fussball-Klubs sind oft eine eigene Spezies. Doch vermischen längst nicht alle Vereins-Bosse geschäftliche und sportliche Belange derart wie dies Andreas Hafen tat.
Als Kundenberater bei der Schweizer Grossbank UBS und ehemaliger Präsident des Ostschweizer Fussball-Club FC Wil hatte zwischen 1991 und 2002 51 Mio. Franken veruntreut.
Rund 11 Mio. steckte Hafen in «seinen» Fussball-Klub, den er während vier Jahren präsidierte und der damals in der Nationalliga A, der höchsten Spielklasse in der Schweiz, spielte.
1,45 Mio. Franken brauchte Hafen für sich selbst. 38 Mio. zweigte er für Unternehmen ab, die er als Kundenberater betreute.
Grosse Beachtung
Die Gerichtsverhandlung hatte vergangene Woche unter grossem Medieninteresse stattgefunden. Mit seinem Urteil folgte das Kreisgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es verpflichtete den ehemaligen Vizedirektor auch, der UBS das veruntreute Geld vollumfänglich zurückzuzahlen.
Nach seiner Festnahme im November 2002 sass Hafen 15 Tage in Untersuchungshaft. Er legte ein Geständnis ab.
Vor Gericht zeigte er Reue. Er habe nicht den Mut gehabt, seinem unrechtmässigen Tun ein Ende zu setzen, sagte er. Von dem Geld, das er in den FC Wil fliessen liess, erhoffte er sich Gewinne aus Spielertransfers.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs plädiert und eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten beantragt. Die UBS trage eine Opfer-Mitverantwortung in diesem Fall; das bankinterne Controlling habe gänzlich versagt.
Ob gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt werde, hänge von der Begründung des Kreisgerichts St. Gallen ab, sagte Hafens Verteidiger. Er werde erst entscheiden, wenn die schriftliche Begründung vorliege.
swissinfo und Agenturen
Die Deliktsumme von Hafens Veruntreuung betrug 51 Mio. Franken.
11 Mio. steckte er in den FC Wil.
38 Mio. zweigte er für Unternehmen ab, die zu seinen Kunden als UBS-Berater gehörten.
1,45 Mio. brauchte er für sich selbst.
Laut Urteil muss er die gesamte Summe zurückzahlen.
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