Humanitäre Folgen: Schweiz will Konferenz zu Irak-Krieg
Die Schweiz plant einen humanitären Effort gegen die Folgen eines allfälligen Irak-Krieges.
Die Aussenministerin will die betroffenen Staaten inklusive die USA im Februar zu einer Konferenz nach Genf einladen. Auch Nichtregierungs-Organisationen sollen mit dabei sein.
Die Vorbereitungen für das Treffen seien bereits am Laufen, sagte Aussenministerin Micheline Calmy-Rey am Montag nach einer Aussprache mit den beiden aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments. Ziel sei es, die humanitären Folgen eines allfälligen Kriegs zu diskutieren.
Alle Involvierten an einen Tisch
Eingeladen würden alle betroffenen Länder aus der Nachbarschaft des Iraks sowie weitere Teilnehmer, darunter die USA, Grossbritannien und weitere EU-Staaten. Vorgesehen ist das Treffen für Mitte Februar.
Auch Hilfsorganisationen sollen beteiligt sein. In einer ersten Reaktion sagte Antonella Notari vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, das IKRK schaue einem solchen Treffen mit grossem Interesse entgegen.
Die Schweiz will alles daran setzen, das Leiden der Zivilbevölkerung zu lindern. Als zweite Massnahme soll die humanitäre Hilfe für den Irak, die heute jährlich rund fünf Mio. Franken kostet, intensiviert werden.
Die Schweiz arbeitet im Irak mit verschiedene Hilfswerken der UNO sowie dem Roten Kreuz zusammen. Die betroffenen Projekte dienen in erster Linie der Trinkwasser- und der Gesundheitsversorgung.
Viele Hilfswerke befürchten, dass in einem allfälligen Krieg Wasserversorgung und Kläranlagen ausfallen. Dies könnte zu Cholera- und Typhus-Epidemien führen.
Überflugsrechte: UNO-Resolution
Ebenfalls diskutiert wurde an der Aussprache von Aussenministerin und Parlaments-Kommission die heikle Frage der Überflugsrechte im Falle eines Waffengangs gegen den Irak. Wie Calmy-Rey ausführte, gilt es zwei Szenarien zu unterscheiden. Ohne weitere Resolution des UNO-Sicherheitsrates würde die Schweiz einen Waffengang als Krieg zwischen zwei Staaten betrachten und basierend auf dem Neutralitätsrecht keine Überflüge zu militärischen Zwecken zulassen.
Mit einer zweiten Resolution, die zu militärischen Massnahmen gegen den Irak autorisiert, wäre dieser Entscheid nicht rechtlicher Natur, sondern vom Bundesrat politisch zu treffen.
Juristisch sei die Schweiz nicht zur Gewährung von Überflugrechten verpflichtet, laut Calmy-Rey neigt aber die jüngste Praxis dazu, sie in diesem Fall zu gewähren. Welches die Entscheidgrundlagen seien, liess Calmy-Rey vorerst offen. Eine Anfrage der USA sei indes bislang nicht eingetroffen.
Wie Maximilian Reimann, der Präsident der ständerätlichen aussenpolitischen Kommission, sagte, habe sich die Aussenministerin bereit gezeigt, die parlamentarischen Kommissionen zu konsultieren, wenn Zeit dafür bleibe.
Calmy-Rey orientierte die Kommissionen am Montag auch über ihr Treffen mit US-Aussenminister Colin Powell am Weltwirtschaftsforum. Die in Davos geäusserte Position habe Folgen, sagte sie. Der Schweizer UNO-Botschafter in New York, Jenö Staehelin, habe die Order, das Angebot für ein Treffen in der Schweiz in der UNO bekannt zu machen sowie auf die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu drängen.
swissinfo und Agenturen
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