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Iraker bleiben, Maghrebiner sollten gehen

Auch Iraki, deren Gesuch abgelehnt wurde, dürfen vorläufig in der Schweiz bleiben. Keystone Archive

Das Bundesamt für Migration startet ein Rückkehrhilfe-Programm für Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten. Ziel ist eine freiwillige Rückkehr.

Im Gegensatz dazu können abgewiesene Asylbewerber aus dem Irak mit einer vorläufigen Aufnahme rechnen.

Irakische Asylbewerber, deren Aufnahmegesuch in der Schweiz abgelehnt worden ist, können seit September trotzdem mit einer vorläufigen Aufnahme rechnen. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat eine entsprechende Weisung erlassen. Begründet wird die Massnahme mit der unsicheren Lage im Irak.

Wie BFM-Sprecherin Brigitte Hauser-Süess zu einem Bericht von Radio DRS sagte, werden die Asylgesuche von irakischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auch in Zukunft einzeln geprüft.

Sicherheitslage im Irak entscheidend

Eine Wegweisung werde im Fall eines ablehnenden Entscheids jedoch nur noch dann verfügt, wenn die betroffene Person in der Schweiz kriminell geworden sei.

In den übrigen Fällen werde auch dann eine vorläufige Aufnahme gewährt, wenn das Gesuch abgelehnt worden sei. Insgesamt könnten von dem vorläufigen Ausschaffungsstopp zurzeit rund 2’000 bis 2’500 irakische Staatsbürger profitieren.

Wie lange die Regelung gilt, bleibt laut Hauser-Süess jedoch offen. Dies hänge von der Entwicklung der Sicherheitslage im Irak ab, sagte sie.

Rückkehrhilfe-Programm für Maghreb-Staaten

Für Asylsuchende aus Algerien, Tunesien, Marokko, Libyen und Mauretanien hingegen, fördert die Schweiz die freiwillige Rückkehr.

Das BFM hat für diese Gruppe von Asylsuchenden, rund 2’400, am Dienstag ein Rückkehrhilfe-Programm gestartet. Ziel sei laut BFM auch die Erleichterung der Wiedereingliederung.

Das Programm ist bis Ende Oktober 2007 befristet und richtet sich an Leute, die vor November 2005 ein Asylgesuch eingereicht haben.

Zur Unterstützung der Reintegration wird eine finanzielle Hilfe von 2000 Franken pro Erwachsenen und von 1000 Franken pro minderjährige Person ausbezahlt.

Förderung der Wiedereingliederung

Das Rückkehrhilfe-Programm sieht zusätzlich zur finanziellen Hilfe vor, individuelle Projekte oder eine Ausbildung mit bis zu maximal 3000 Franken zu unterstützen, um die berufliche und soziale Wiedereingliederung zu erleichtern.

Eingeschlossen in das Programm sind die Rückkehrberatung in der Schweiz, die Reiseorganisation und die Unterstützung der Reisepapierbeschaffung.

Programme zur Rückkehrhilfe laufen derzeit für Angola, die Demokratische Republik Kongo, Nigeria, Sierra Leone, Guinea, Burkina Faso und Mali.

swissinfo und Agenturen

Das neue Rückkehrhilfe-Programm betrifft Staatsangehörige aus fünf Ländern: Marokko, Algerien, Tunesien, Mauretanien und Libyen.

Es erstreckt sich über die Zeitspanne vom 1. November 2005 bis zum 31. Oktober 2007.

Die finanzielle Rückkehr-Hilfe beträgt 2000 Franken für Erwachsene und 1000 Franken für Minderjährige.

Eine zusätzliche Hilfe in der Höhe von maximal 3000 Franken pro Person ist für individuelle Ausbildungs-Projekte vorgesehen.

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