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Keine Einigung an Streumunitions-Konferenz

Streumunition richtet häufig nach der Beendigung eines Konflikts unter der Zivilbevölkerung grosse Schäden an. Keystone

Die Streumunitions-Konferenz in Lima ist am Freitag ergebnislos zu Ende gegangen. Es wurde keine gemeinsame Definition gefunden und auch keine Einigung, was verboten werden soll.

Nichtregierungs-Organisationen kritisieren die Schweizer Regierung, auch im eigenen Land noch kein Verbot von Streumunition durchgesetzt zu haben.

Ziel der Schweiz bei der Streumunitionsfrage sei eine Stärkung des humanitären Völkerrechts und ein verbesserter Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, sagte Daniel Klingele, Chef der Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und Leiter der Schweizer Delegation, am Freitagabend in der peruanischen Hauptstadt.

Der Schweizer Landesregierung hatte Anfang Mai ein Teilverbot von Streumunition befürwortet. Dieses bezieht sich auf jene Munition, die Blindgänger hinterlässt und deshalb ein gravierendes humanitäres Risiko darstellt.

Er sehe das Teilverbot als Ausweg zwischen einem Totalverbot und den humanitären Anliegen, so der Bundesrat. Die betroffenen Munitionsarten müssten noch definiert werden. Für die Zeit bis zum Teilverbot werde der Bundesrat ein Moratorium verfügen.

Kritik von Handicap International

Die Organisation Handicap International beobachtete in Lima “ermutigende Bewegungen”. Allerdings kritisiert sie in einer Mitteilung, die Haltung des Bundesrates zwischen Präsenz an den internationalen Diskussionen und Handlung im eigenen Land gleiche einem Spagat.

Handicap International appelliert deshalb an den Nationalrat, die grosse Parlamentskammer, eine parlamentarische Initiative anzunehmen, die ein Totalverbot von Streumunition verlangt. So könne er klare Verhältnisse schaffen und der Schweiz zu einer glaubwürdigen Rolle im internationalen Prozess verhelfen.

Die Sicherheitskommission des Nationalrats hatte sich im Juni 2006 gegen die Initiative ausgesprochen. Die rund 200’000 Streumunitionssysteme der Schweizer Armee seien mit Selbstzerstörungsmechanismen versehen, so dass praktisch keine Blindgänger entstehen könnten.

Weitere Treffen

An einer ersten Konferenz im Februar in Oslo hatten sich 45 Staaten – darunter die Schweiz – für ein internationales Abkommen über eine Einschränkung des Einsatzes von Streumunition ausgesprochen.

In Lima trafen sich nun Vertreter aus 68 Ländern. Bereits Mitte Juni wollen in Genf Vertreter aus rund hundert Ländern im Rahmen der UNO-Konvention über inhumane konventionelle Waffen (CCW) zusammenkommen.

swissinfo und Agenturen

Kein internationaler Vertrag, einschliesslich die Genfer Konventionen, verbietet spezifisch den Gebrauch Streubomben. Die Genfer Konventionen umreissen jedoch die Gesetze, welche die Zivilbevölkerung im Fall eines Konflikts schützen

Wie bei Landminen auch ereignen sich nach einem Streubombeneinsatz häufig Unfälle nach der Beendigung eines Konflikts. Aus diesem Grund wird deren Einsatz von Menschenrechtsgruppen scharf kritisiert.

In der Schweiz beschäftigt sich das Parlament im Juni mit einem Verbot dieser Waffen, nachdem letztes Jahr John Dupraz, ein freisinniges Mitglied des Nationalrätes eine entsprechende Initiative einbrachte.

Die Schweizer Armee lagert 200’000 solcher Waffen.

Eine Streubombe (engl. cluster bomb) besteht aus einem Behälter, der zwischen drei und über 2000 so genannter Bomblets oder Submunitionen enthält und diese bei der Aktivierung freisetzt.

Waffensysteme nach diesem Konzept werden als Fliegerbomben, Artilleriegeschosse oder als Gefechtsköpfe für Marschflugkörper eingesetzt.

Es gibt diverse Arten von Bomblets, sowohl konventionelle Arten mit Explosions-, Brand-, Splitter- und/oder panzerbrechender Wirkung als auch spezielle Varianten, zum Beispiel Minen oder Systeme, die durch Graphitfäden Umspannwerke oder Überlandleitungen kurzschliessen.

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