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Mauerbau: Schweiz verlangt klare Stellungnahme

Der bis zu 8 Meter hohe Grezwall trennt Israel und das künftige Palästina in zwei Welten. Keystone

Der Mauerbau der Israelis gegen die palästinensischen Autonomiegebiete verletzt das internationale Völkerrecht, findet die Schweizer Regierung.

In einer Eingabe fordert der Bundesrat, dass der Sperrwall vom UNO-Gerichtshof in Den Haag beurteilt wird.

Das Bauwerk war von Anfang an umstritten: Mit dem Sperrwall will sich Israel im Westjordanland gegen terroristische Attacken wie Selbstmordanschlägen von Palästinensern schützen. Die Errichtung der 8 Meter hohen und 600 Kilometer langen Mauer aus Betonelementen und Gitterzäunen ist bereits weit fortgeschritten, aber noch nicht beendet.

Bereits bei der Vorstellung der Pläne für den Schutzwall hatten Menschenrechts-Organisationen und Völkerrechts-Experten den Verzicht auf die Realisierung des Baus verlangt. Dies, weil Israel damit internationale Normen, namentlich die Genfer Konvention, verletze.

Auch in Palästinensergebieten gültig

Die Schweiz wolle, dass der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag die rechtlichen Konsequenzen des israelischen Mauerbaus in den besetzten palästinensischen Gebieten beurteile, sagte Paul Seger, Chef der Direktion für Völkerrecht im Schweizer Aussenministerium am Donnerstag. Eine entsprechende Eingabe sei beim ICC deponiert worden, bestätigte er einen Bericht im Zürcher “Tages-Anzeiger”. Der ICC ist die höchste Gerichtsinstanz der UNO.

Im Zentrum dieser Eingabe steht die Forderung, wonach der ICC “ein für alle Mal klarstellen” soll, dass die Vierte Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten auch in den Palästinensergebieten gilt. Zudem müssten in den besetzten Gebieten auch die beiden Menschenrechts-Pakte der UNO beachtet werden.

Als Heimatland der Genfer Konventionen müsse die Schweiz für eine bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts sorgen, begründete Seger die Eingabe.

Klare Haltung Calmy-Reys

Der Bundesrat hatte Israel in diesem Zusammenhang bereits Anfang Februar an die Vierte Genfer Konvention und die Einhaltung des Völkerrechts in den autonomen Palästinenser-Gebieten erinnert. Eine Besatzungsmacht müsse die territoriale Integrität des Gebiets einhalten, das unter ihrer Kontrolle stehe, schrieb er auf eine parlamentarische Anfrage von Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot (SP/BE).

Durch den Beginn des Mauerbaus und dessen Weiterführung verändere die israelische Regierung den territorialen Umriss des Westjordanlandes und verstosse damit gegen das humanitäre Völkerrecht, hiess es weiter.

Alltag beeinträchtigt

Zudem müssen die Besetzer sicherstellen, dass die Menschen in den besetzten Gebieten einem normalen Leben nachgehen könnten, schrieb die Regierung weiter. Der Bau der israelischen Mauer beeinträchtige jedoch die Bewegungsfreiheit der Palästinenser und erschwere den Zugang der Bevölkerung zu Arbeit, Feldern, gesundheitlichen Einrichtungen und Bildung.

Vermot: Mauer muss weg

Ruth-Gaby Vermot, die sich auf internationaler Ebene stark für die Menschenrechte engagiert, zeigte sich gegenüber swissinfo “sehr erfreut” über die Eingabe des Bundesrates an den ICC. “Bereits in seiner Antwort auf meine Interpellation hat er sich sehr klar gegen die Mauer geäussert”, sagt sie. Das sei sehr wichtig, weil im Moment viele Staaten “durch die Mauer hindurch schauen”, sie stillschweigend akzeptierten.

Die Mauer müsse weg, fordert sie. Einerseits, weil sie die Friedensbemühungen erschwere. Amdererseits bedeute sie eine Kränkung der palästinensischen Bevölkerung und sei eine “spürbare Verletzung des Völker- und Menschenrechts”.

Umstrittene ICC-Gutachtertätigkeit

Anfang Dezember hatte die UNO-Vollversammlung den ICC angerufen, sich mit den völkerrechtlichen Konsequenzen der umstrittenen Sperranlage zu befassen. Der Gerichtshof soll darüber ein Gutachten verfassen, das er im Sommer der Vollversammlung vorlegen dürfte. Bisher haben 44 Staaten beim ICC ihre Stellungnahmen abgeliefert. Zur Ausarbeitung des Gutachtens sind Hearings in Den Haag geplant, von denen das erste für den 23. Februar angesetzt ist.

Israel will diese Anhörungen zur Rechtmässigkeit seines Sperrwalls boykottieren, wie am Donnerstag bekannt wurde. Das Kabinett in Jerusalem beschloss demnach, keine Experten nach Den Haag zu schicken.

Nach früheren Angaben des israelischen Aussenministeriums lehnen 33 Staaten die Anrufung des Haager Tribunals zur völkerrechtlichen Konformität der Mauer ab.

Die Ablehnung der USA und der EU an der Einschaltung des Tribunals erfolgt ungeachtet von deren Kritik am Bauwerk selbst. Sie wenden sich lediglich gegen eine Beurteilung der ihrer Ansicht nach politischen Frage durch den UNO-Gerichtshof.

swissinfo und Agenturen

2002 beschloss Israel, um die Westbank einen Grenzzaun zu errichten.

Heute sind rund 200 der über 600 Kilometer langen und bis 8 Meter hohen Mauer errichtet.

Zum Mauerbau enteignete Israel viel Landfläche.

Der Mauerverlauf folgt nicht der völkerrechtlich festgelegten Grenze, sondern liegt einige Kilometer innerhalb der besetzten Gebiete.

Menschenrechts-Aktivisten und Völkerrechts-Experten kritisieren, dass die Mauer die Lebensgrundlagen von 200’000 Palästinensern zerstört.

Der Wall versperrt vielen Palästinensern den Zugang zu ihrer Arbeitsstelle in Israel.

Insgesamt hätten bis zu 800’000 Palästinenser unter der Mauer zu leiden.

Die Kritiker befürchten zudem, dass Israel mit dem Grenzzaun vollendete Tatsachen für die künftigen Grenzen Palästinas schaffen will.

Laut UNO haben die Palästinenser durch den Zaun 83’000 Oliven- und Obstbäume, Hunderte von Quadratmetern bewässertes Land sowie rund 37 Kilometer Wasserleitungen verloren.

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