Naci Öztürk freigelassen
Der seit Mitte Juli in Slowenien inhaftierte türkischstämmige Schweizer Naci Öztürk ist wieder auf freiem Fuss und in der Schweiz eingetroffen. Sein Aufenthaltsort wird geheim gehalten.
Einen Tag nach seiner Freilassung aus der slowenischen Auslieferungshaft ist der türkisch-schweizerische Doppelbürger Naci Öztürk am Dienstag (26.09.) in der Schweiz angekommen. Zu seinem Aufenthaltsort machte sein Zürcher Anwalt Marcel Bosonnet keine Angaben. Caritas forderte einen besseren Flüchtlingsschutz.
Das Gericht der slowenischen Stadt Koper hat am Montag entschieden, auf ein türkisches Auslieferungsgesuch nicht einzugehen. Dies gab Naci Öztürks Anwalt Marcel Bossonet bekannt. Gleich nach dem Gerichts-Entscheid sei sein Mandant freigelassen worden, er befinde sich im Moment auf dem Rückweg in die Schweiz.
Ungenügende Auslieferungs-Gründe
Das slowenische Gericht begründete den Entscheid zur Freilassung damit, die von der Türkei aufgeführten Gründe würden nicht für eine Auslieferung ausreichen. Öztürk war in Slowenien als Tourist im Juli wegen eines internationalen Haftbefehls verhaftet worden.
Die Türkei wirft ihm vor, vor 20 Jahren an zwei Morden und einem Überfall auf einen Polizeiposten beteiligt gewesen zu sein. 1984 war Öztürk von der Schweiz als Flüchtling anerkannt und im letzten Sommer eingebürgert worden.
Schweizer Behörden wussten vom Haftbefehl
Rechtsanwalt Bossonet zeigte sich erleichtert über die Heimkehr von Öztürk. Er kritisierte aber, dass Öztürk sehr lange in Ungewissheit im Gefängnis habe sitzen müssen. Bei einer Auslieferung hätte er mit Folter rechnen müssen, so Bossonet. Er sieht Handlungs-Bedarf in der Schweiz: Einen vergleichbaren Fall dürfe es nicht wieder geben.
Die Schweizer Behörden hatten vom Haftbefehl gegen den Caritas-Mitarbeiter gewusst, ihn aber nicht gewarnt. Man müsse alles tun, um Menschen zu warnen, wenn gegen sie «politisch motivierte» Gesuche vorlägen. Es gebe auch einen Entscheid des Bundesgerichts, der in diese Richtung zeige, so Bossonet weiter.
Metzler: «Pflicht getan»
Wenige Stunden bevor Öztürks Freilassung bekannt wurde, hatte sich Justizministerin Ruth Metzler im Nationalrat, der grossen Parlamentskammer, zum Fall äussern müssen: Ruth-Gaby Vermot (SP/BE) und Josef Zisyadis (PdA/VD) benutzten die Fragestunde, um den Fall aufs Tapet zu bringen.
Die Justizministerin hatte erklärt, dass Öztürk bei einer Auslieferung an die Türkei keine Todestrafe drohe und die Schweizer Behörden ihre Pflicht erfüllt hätten. Dass Öztürk über den Haftbefehl nicht informiert worden sei begründete sie damit, dass internatonale Haftbefehle grundsätzlich vertraulich seien.
Vermot unzufrieden
Nationalrätin Vermot will sich nicht zufrieden geben mit dieser Antwort. In der Schweiz sei alles falsch gelaufen. Öztürk sei zu Unrecht inhaftiert gewesen, erklärte sie gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Sie werde die Problematik auch im Europarat einbringen.
swissinfo und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch