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Schengen: Besorgnis über Datenschutz

Einmal registriert, kann kaum noch etwas am Eintrag geändert werden. imagepoint

Datenschutzbeauftragte warnen. Die Schweizer Bevölkerung sei zu wenig vor den Risiken der internationalen Fahndungsdatenbank, dem Schengener Informationssystem, geschützt.

Sie fordern mehr Kontrollen, da sich die Schweiz der Datenbank voraussichtlich 2008 anschliessen werde.

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist eine europäische Plattform für den Austausch von polizeilichen Informationen. Nach der vollständigen Einbindung der neuen EU-Mitglieder ist siie zugänglich für 27 Staaten mit 450 Mio. Einwohnern. Die Schweiz stimmte im letzten Jahr der Anbindung an dieses System zu.

Bruno Baeriswyl, Präsident der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten, glaubt, dass die Schweiz nicht über die entsprechenden Schutzmassnahmen verfügt, um den Missbrauch der Daten zu verhindern.

«Die Schweizer Behörden haben sich in den letzten Jahren darauf konzentriert, die Sicherheit zu erhöhen und die Grenzen zu kontrollieren», sagt er gegenüber swissinfo. «Aber sie haben nicht daran gedacht, die nötigen Kontrollen einzurichten, um die individuellen Rechte zu schützen.»

Andere europäische Länder würden weit mehr zum Schutz der Privatsphäre tun, meint Baeriswyl. «Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Schweiz das gleiche Niveau erreicht wie diese Länder.»

Forderung nach mehr Kontrolle

Bis sich die Schweiz – voraussichtlich 2008 – an das Schengener Informationssystem anschliesst, hat sich dieses bereits weiter entwickelt. Gemäss Baeriswyl ist im so genannten SIS II auch die Speicherung biometrischer Daten vorgesehen, zudem sollen die Nutzung ausgeweitet und die Aufbewahrungsdauer verlängert werden.

Grundsätzlich erachten die Schweizerischen Datenschützer ein solches grenzüberschreitendes Fahndungssystem als sinnvoll. Es brauche jedoch unbedingt ein ebensolches Kontrollsystem, sagte der Zürcher Datenschutzbeauftragte Baeriswyl.

In der EU bestehen zahlreiche Vorgaben für den Umgang mit Personendaten im Bezug auf den Datenschutz. Ihre Umsetzung ins nationale Recht ist Aufgabe des Bundes und insbesondere der Kantone. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) erstellte deshalb eine Wegleitung für die Umsetzung.

Vorgaben der EU

So sollen künftig heikle Datenbearbeitungen dem Datenschützer zur Vorabkontrolle vorgelegt werden, dieser soll zudem anlassfreie Kontrollen durchführen können und ein Klage- sowie Anzeigerecht erhalten. Eine weitere Vorgabe der EU ist die vollständige Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten.

«In einem föderalistischen Land wie der Schweiz ist die Umsetzung dieser Anpassungen schwierig und es braucht viel Zeit», sagt Ursula Stucki, Vizepräsidentin der Schweizer Datenschützer und Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Landschaft. In den Kantonen fehlten aber ausreichende Mittel, sagt sie.

Eine Umfrage habe gezeigt, dass für eine angemessene Kontrolle die Datenschützer an vielen Orten finanziell und personell zu wenig ausgestattet seien. Die Zusammenarbeit im Schengen-Raum dürfe nicht auf Kosten des Schutzes der Bevölkerung gehen.

Wenige Stellen

Der Datenschutz koste die Kantone sehr wenig, sagte Baeriswyl. Viele hätten Stellenprozente von weniger als 50%. Mit Bund und Kantonen seien es in der Schweiz insgesamt rund 40 Stellen.

Als Vergleich brachte er das Beispiel des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein, das mit 2,3 Mio. Einwohnern 35 Stellen im Datenschutz habe.

swissinfo und Agenturen

Das Schengener Informationssystem ist eine vernetzte elektronische Datenbank. Es bietet den gegenwärtig 15 Mitgliedstaaten Zugang zu über 13 Mio. Datensätzen.

Das SIS soll ein hohes Sicherheitsniveau im Schengenraum garantieren, die polizeiliche und gerichtliche Zusammenarbeit erleichtern und die Migrationsströme leiten.

Die zweite Generation des Systems soll Ende 2007 funktionstüchtig sein. SIS II ist für die Schweiz unumgänglich, wenn sie sich in den Schengenraum integrieren und die Kontrollen an den Grenzen verstärken will.

SIS II verstärkt das Dispositiv zur Personen-Identifikation dank den gespeicherten biometrischen Daten. Die Daten können nicht länger als 5 Jahre gespeichert werden.

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