Ständerat fordert besseren Schutz für missbrauchte Kinder
Der Ständerat will sexuell missbrauchte Kinder besser schützen. Er stimmte am Mittwoch (06.12.) einer Änderung des Opferhilfegesetzes zu. Kinder sollen weder wiederholten Einvernahmen noch Gegenüberstellungen mit dem Täter ausgesesetzt werden.
Der bessere Schutz geht auf eine parlamentarische Initiative der Zürcher SP- Nationalrätin Christine Goll zurück. Diese verlangt, dass eine Gegenüberstellung mit dem Täter nur unter gewissen Bedingungen erfolgt, die Kinder von Fachleuten betreut werden und maximal zwei Personen die Opfer einvernehmen.
Eine Einvernahme hat ausserdem in einem geeigneten Raum unter Zuzug von Fachleuten zu erfolgen und muss in der Regel auf Video aufgenommen werden. Heute ist dies erst in einigen Kantonen üblich. Als Kinder gelten alle Opfer, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Strafverfahrens weniger als 18 Jahre alt sind. Dies entspricht der UNO-Kinderrechtskonvention.
Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat auch geregelt, wer mit einer Nichtigkeitsbeschwerde ans Bundesgericht gelangen kann, wenn das Verfahren eingestellt wird. Demnach sind Kinder, ihre gesetzlichen Vertreter, die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte beschwerdeberechtigt. Das Gesetz passierte mit 33 zu 0 Stimmen und geht zurück an den Nationalrat.
swissinfo und Agenturen
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