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Stallzwang für Schweizer Gefügel

Geflügel darf sich ab Dienstag vorläufig nicht mehr frei im Aussengehege aufhalten. Keystone

Um das Übertragungsrisiko der Vogelgrippe von Wandervögeln auf Geflügel zu vermindern, verfügt die Landesregierung bis Mitte Dezember die Stallpflicht.

Der Bundesrat folgt mit diesem Verbot der Politik von Deutschland und Österreich.

Auch in der Schweiz wird wegen der Gefahr, dass das Vogelgrippe-Virus auf Industriegeflügel übergreifen könnte, bis zum 15. Dezember alles Geflügel eingesperrt. Nach Mitte Dezember ist nicht mehr mit grossen Wandervogelzügen aus Osteuropa zu rechnen.

Wie der Bundesrat am Freitag verfügt hat, gilt die Stallpflicht ab kommendem Dienstag. Ebenfalls vorläufig verboten wurden Geflügelmärkte und Ausstellungen.

Ansteckung durch Zugvögel vorbeugen

Mit dem vorübergehenden Freilaufverbot will der Bundesrat verhindern, dass das Geflügel durch Zugvögel aus infizierten Gebieten im Osten angesteckt wird. Die Einschleppung der Tierseuche nach Europa sei wohl vorwiegend über Zugvögel erfolgt, wie der Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), Hans Wyss, sagte.

Schweizer Geflügel dürfe darum vorläufig nicht mehr frei herumlaufen. Bio- und Freilandprodukte müssen nicht umdeklariert werden.

Der Bundesrat folgt damit Deutschland und Österreich, die den Stallzwang in den letzten Tagen angeordnet haben. Zu einem Freilaufverbot hatten insbesondere auch die grossen Geflügelproduzenten gedrängt.

Der Stallzwang gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse sowie Strausse und andere Laufvögel.

Sie dürfen nur noch in geschlossenen Ställen oder in andern geschlossenen Haltungssystemen wie Aussenklima-Bereichen mit einer überstehenden dichten Abdeckung nach oben und vogelsicheren Seitenbegrenzungen gehalten werden.

Reaktionen auf Freilauf-Verbot

Die Schweizer Geflügelproduzenten begrüssen das vom Bundesrat beschlossene Freilaufverbot für Geflügel. Die Stallpflicht sei ein wichtiger Schritt gegen die entstandene Unsicherheit bei Produzenten und Konsumenten, sagte Peter Röthlisberger, Präsident des Verbandes Schweizer Geflügelproduzenten (SGP).

Die Umsetzung dürfte nur in der biologischen Produktion zu Problemen führen, weil die Stallkapazität nicht überall ausreichend sei. Für die konventionelle Geflügelhaltung sei die Stallpflicht hingegen kein Problem.

Die Biobauernorganisation kag freiland akzeptiert die Stallpflicht für Geflügel. “Zusammen mit den Geflügelbauern werden wir das Freilandverbot gewissenhaft umsetzen”, sagte Roman Weibel, Geschäftsführer von kag freiland.

Die Stallpflicht vergrössere zwar die Gefahr von aggressivem Verhalten unter den Tieren. Dennoch sei die Umsetzung der Richtlinien auch für biologisch produzierende Geflügelhalter möglich.

swissinfo und Agenturen

Geflügel kann gegen die Vogelgrippe geimpft werden.

Gegen das Überspringen des Vogelgrippe-Virus H5N1 auf den Menschen gibt es noch keinen Impfstoff.

Es existiert aber ein Grippe-Medikament, Tamiflu von Roche, das Menschen bei einem Befall helfen könnte.

Rund um die – anscheinend – zu geringe Produktion von Tamiflu ist in den letzten Tagen eine Medienhysterie ausgebrochen.

Am Freitag gab Roche bekannt, dass Tamiflu in den kommenden Wochen nur noch kontrolliert und limitiert abgegeben werde.

Das Virus H5N1 ist erstmals 1997 in Hongkong aufgetaucht.
2004 hat sich die Vogelgrippe auf verschiedene asiatische Länder ausgebreitet.
In diesem Sommer trat sie auch in Russland und Kasachstan auf. In den letzten Tagen wurde sie auch in der Türkei, Rumänien und offenbar auch Griechenland festgestellt.
H5N1 gilt als aggressiver Vogelgrippe-Virus, der einen hohen Anteil der befallenen Vögel tötet.
Selten befällt er auch Menschen, bisland sind weltweit rund 60 Menschen daran gestorben.

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