Verständnis für Richterspruch – Kritik an Anklage
Für die Schweizer Presse sind die Freisprüche im Swissair-Prozess verständlich und nachvollziehbar. Die Anklage dagegen habe "einen miserablen Job" gemacht.
Für die meisten Zeitungen ist eine Jahrhundertpleite wie diejenige der Swissair kaum strafrechtlich aufzuarbeiten. Unfähigkeit und Arroganz seien nun mal nicht strafbar.
«Wer enttäuscht ist, ist selber schuld. Der Ballon der Erwartungen an diesen Swissair-Strafprozess war kräftig aufgeblasen», schreibt der Berner Bund zum Ausgang des Swissair-Prozesses. Denn manche Bürger hätten sich gedacht: «Endlich kommen die Verantwortlichen der Swissair-Pleite zur Kasse.»
Dieses Denken sei jedoch falsch. «Die Pleiten von jährlich über 4000 Firmen in der Schweiz sind in der Regel kein Fall für das Strafgericht. Das Scheitern und die Inkompetenz sind nicht strafbar.»
Kritik und Verständnis
Ähnlich sieht das auch CASHdaily: «Pleite machen bleibt in der Schweiz legal.» Die Gratis-Wirtschaftszeitung nimmt vor allem die Anklage ins Visier: «Sechs Jahre Ermittlungen, Kosten von mehr als vier Millionen Franken und kein Schuldspruch: Die Zürcher Staatsanwaltschaft läuft ins Leere – nicht nur im Fall Swissair.
Viele Zeitungen beschäftigen sich mit der Anklage, die keinen Schuldspruch zustande gebracht hat. So titelt auch die Aargauer Zeitung/Mittellandzeitung mit einer Frage: «Das Grounding der Justiz?». Nüchtern hält sie fest, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft im Strafprozess um den Untergang des Flugkonzerns Swissair in keinem Punkt standgehalten hat.
Auch der Winterthurer Landbote formuliert Kritik an der Anklage: «So oder so kommt der Verdacht auf, die Ankläger seien mit dem Swissair-Prozess überfordert gewesen – fast so wie vor fast sechs Jahren die Swissair-Manager in den letzten Tagen vor dem Grounding.»
Und auf der Frontseite der Berner Zeitung prangt: «Anklage ist abgestürzt». Das Blatt bringt jedoch auch Verständnis für die Staatsanwaltschaft auf: «Ihre Anklage war durchaus solid, und der Entscheid, Anklage zu erheben, richtig.»
Die Westschweizer Presse schiesst sich auf das Justizsystem ein. «Das Schweizer Rechtssystem ist unglaublich unmoralisch», schreiben etwa die Tribune de Genève und 24heures. Und L’Express und L’Impartial klagen: «Gegen die Wirtschaftskriminalität kann das Strafrecht nichts ausrichten.»
War der Prozess also pure Verschwendung?
Trotz der Freisprüche werde der Prozess nicht ohne Wirkung bleiben.» Er hat den Managern gezeigt, dass sie nicht unantastbar sind», so die BZ.
«Der Prozess war die Strafe», meint deshalb der Tages-Anzeiger und er fragt: «War der Prozess also pure Verschwendung? Von Zeit, Geld und Nerven?» Seine Antwort lautet «Nein». Der wirkliche Prozess hätte sich um etwas anderes gedreht – «den enormen Skandal, dass die Topshots der Schweizer Wirtschaftselite eine Firma in den Sand setzten, die noch wenige Jahre zuvor als ‚fliegende Bank‘ berühmt war.»
Der Genfer Le Temps schreibt: «Swissair, le jugement qui fâche» – von einem Urteil, das ärgert. Und trotzdem: «La légitimité d’un renvoi en jugement ne se mesure pas à la probabilité d’un triomphe de l’accusation.» – Die Legitimität eines Prozesses misst sich nicht an einem möglichen Triumph der Anklage.
Das Verdikt möge teilweise die Volksseele in Wallung bringen, meint die Neue Zürcher Zeitung, «denn weniger als sechs Jahre nach dem Untergang der Swissair sind nicht alle Wunden verheilt.»
Und das Boulevardblatt Blick gibt der «Volksseele» eine Stimme: Von einer «Ohrfeige für ehemalige Swissair-Angestellte und Steuerzahler», ist da die Rede. «Zum Freispruch bekommen die Swissair-Versager auch noch Geld.» Deshalb die Forderung: «Gebt wenigstens die Entschädigung zurück!»
Die letzte «Chance für Gerechtigkeit» sieht der Blick nun noch bei Swissair- Liquidator Karl Wüthrich. «Der Liquidator deckt die einstigen Verantwortlichen mit Schadensersatzklagen ein.»
swissinfo, Etienne Strebel
Alle 19 angeklagten Swissair-Manager und -Verwaltungsräte wurden vom Bezirksgericht Bülach in allen Punkten freigesprochen. Sie erhalten Prozessentschädigungen zwischen 18’000 und knapp 500’000 Fr. Insgesamt belaufen sich die Entschädigungen auf 3 Millionen Franken.
Für die Zürcher Staatsanwaltschaft als Anklägerin sind die Freisprüche eine Niederlage auf der ganzen Linie. Sie hat nun 10 Tage Zeit, über einen allfälligen Weiterzug der Urteile zu entscheiden.
Der Prozess dauerte vom 16. Januar bis zum 9. März 2007. Die Anklage verlangte für die Beschuldigten Gefängnisstrafen zwischen 6 und 28 Monaten und Bussen von bis zu einer Million Franken. Sie wandte 40’000 Arbeitsstunden auf, füllte mehr als 4000 Ordner und produzierte eine Anklageschrift von 100 Seiten. Alle Angeklagten plädierten auf Freispruch.
Unabhängig vom Urteil im Strafprozess wird die Swissair-Pleite auch noch in einem Zivilverfahren aufgearbeitet werden. Insgesamt weden Schadenersatzforderungen gegen die ehemaligen Swissair-Verantwortlichen in Höhe von rund 600 Millionen Fr. geltend gemacht.
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