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Waffe nicht eingezogen – das hat Konsequenzen für die Armee

Ein Urteil des Bundesverwaltungs-Gerichtes zum Polizistenmord von Schafhausen/BE kritisiert die Armee und nimmt sie in die Pflicht. Der Täter war ein Mann, der als dienstuntauglich eingestuft worden war, seine Armee-Pistole aber immer noch bei sich trug.

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