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Gambias “Folterkommandant” wird in der Schweiz angeklagt

Der frühere Innenminister Gambias, Ousman Sonko, muss sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor der Schweizer Justiz verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den Politiker erhoben. Eine historische Anklage.

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Nach der über sechsjährigen Strafuntersuchung beim Bundesstrafgericht wurde am 18. April Anklage gegen den von 2006 bis 2016 amtierenden Innenminister der Republik Gambia eingereicht, wie die Bundesanwaltschaft (BA) mitteiltExterner Link.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während der gewaltsamen Repressionen durch die Streitkräfte des gambischen Präsidenten Yahya Jammeh in seinen jeweiligen Amtsfunktionen systematische und ausgedehnte Angriffe unterstützt, daran teilgenommen und sich nicht gegen diese gestellt zu haben. Jammeh floh nach Unruhen 2017 aus dem Land. Ihm wird massive Korruption vorgeworfen.

Aus dem Archiv der SRF-Rundschau:

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Sonko wird unter anderem vorgeworfen, im Zusammenhang mit fünf Ereignissen zwischen 2000 und 2016 an Tötungen, Folterungen, Vergewaltigungen und illegalen Inhaftierungen beteiligt gewesen zu sein und diese angeordnet, ermöglicht und womöglich nicht verhindert zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Wann es zum Prozess kommt, war zunächst noch offen.

In Asylunterkunft in Bern gelebt

Erst vor wenigen Wochen hatte das Bundesstrafgericht eine Beschwerde Sonkos gegen ein Rechtshilfegesuch aus Deutschland abgewiesen. Denn die deutsche Generalbundesanwaltschaft ermittelt ebenfalls gegen eine Person, die während der Herrschaft des 2017 gestürzten Präsidenten Jammeh Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben soll.

Die deutschen Ermittlungsbehörden hatten 2018 die Schweiz in einem Rechtshilfeersuchen um Informationen zu ihrem Beschuldigten ersucht, die im Rahmen der Strafuntersuchung gegen Sonko erhoben wurden.

Vor seiner Festnahme im Januar 2017 lebte Sonko einige Monate unbehelligt als Asylsuchender in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss. Nach einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial InternationalExterner Link wurde er festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Der Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit wurde erst 2011 ins Schweizer Strafgesetzbuch aufgenommen. Dies ist der zweite Fall, der in der Schweiz nach dem Prinzip der Universellen Gerichtsbarkeit verhandelt wird, und der hochrangigste Beamte, der jemals in Europa nach diesem Prinzip vor Gericht stehen wird. Laut Bundesanwaltschaft werden derzeit 15 Strafverfahren wegen Kriegsverbrechen, Völkermord und/oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt.

Universelle Gerichtsbarkeit

2011 setzte die Schweiz in Zusammenhang mit der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs eine Reform ihrer Strafgesetzgebung um, mit der das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit für Verbrechen gegen das Völkerrecht eingeführt wurde.

Die Schweiz kann seither gegen Menschen jeglicher Nationalität ein Verfahren aufnehmen, die unter Verdacht stehen, irgendwo auf der Welt “internationale Verbrechen” – Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit – begangen zu haben.

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