Personenfreizügigkeit besser koordinieren
Behörden und Sozialpartner sollen sich bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit besser abstimmen. Zu diesem Schluss kamen 23 kantonale Kommissionen und das Seco.
Dank den Kommissionen, der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und der Zunahme von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) mit Mindestlöhnen sei Lohndruck bei den schwächsten Teilnehmern des Arbeitsmarkts verhindert worden, hiess es nach einem Erfahrungsaustausch in Bern.
Es wurden aber auch Probleme bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen angesprochen. Schwierig sei beispielsweise noch immer, Sanktionen gegen Firmen mit ausländischem Geschäftssitz durchzusetzen.
Auf Wunsch aller Beteiligter soll das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Vollzug der flankierenden Massnahmen künftig besser koordinieren. Harmonisieren will der Bund laut Serge Gaillard, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, etwa die Umrechnung ausländischer Löhne in Schweizer Löhne oder die Sanktionen gegen Unternehmen bei Verstössen.
Für die Abstimmung am 8. Februar über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit der EU empfehlen die tripartiten Kommissionen und das Seco ein Ja.

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