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Militär sucht Aufgabe für Dienstuntaugliche

Auch Dienstuntaugliche sollen auf Wunsch Militärdienst leisten dürfen statt die Wehrpflicht-Ersatzabgabe zu bezahlen. So will es ein Strassburger Urteil. Nun überlegt die Schweizer Armee, wie sie die neuen "Hilfssoldaten" beschäftigen soll.

Sie alle haben eine nicht erhebliche Behinderung mit einem Invaliditätsgrad unter 40%. Obwohl sie bereit waren, Dienst zu leisten, wurden sie von der Armee als dienstuntauglich eingestuft und zur Zahlung des Wehrpflichtersatzes verdonnert.

Im Kampf gegen diese Praxis war ein heute 32-jähriger Diabetiker bis vor den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gezogen – und hatte Recht bekommen.

Insgesamt haben sich seit dem Urteil rund 50 Dienstwillige gemeldet, wie Kurt Rieder, Chef Wehrpflichtersatzabgabe im Eidg. Finanzdepartement, einen Bericht von Bund und Tages-Anzeiger vom Freitag bestätigte.

Tatsächlich Dienst leisten können aber nur jene, die nicht sich selber oder andere gefährden würden. Zudem muss ihre Beschwerde gegen den Wehrpflichtersatz noch hängig sein.

Für jene 11 Männer, die derzeit die Voraussetzungen erfüllen, werde nun eine Aufgabe gesucht, sagte Rieder. Beispielsweise könnten sie als Assistenten der Lehrkräfte bei der höheren Kaderausbildung der Armee eingesetzt werden. Entscheide sind aber noch keine gefallen.

Unklar ist auch noch, ob die Dienstwilligen eine Ausbildung an der Waffe und in militärischen Umgangsformen erhalten sollen. Die Gespräche mit dem Militärdepartement seien derzeit im Gang, sagte Rieder. Fest stehe aber, dass der 1991 abgeschaffte Hilfsdienst nicht wieder eingeführt werde.

swissinfo.ch und Agenuren

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