Die Schweiz hat über Managerlöhne abgestimmt

Volksinitiativen werden in der Schweiz meistens abgelehnt. Die Abzocker-Initiative wird aller Voraussicht nach eine Ausnahme machen. Umfragen sagen ein sattes Ja voraus. Auch bei der Revision der Raumplanung und dem Familienartikel stehen die Zeichen auf ein Ja.
Zwei Wochen vor dem Abstimmungstermin wurde die Summe publik: 72 Millionen hätte der ehemalige Verwaltungsratspräsident des Pharmariesen Novartis, Daniel Vasella, als Abfindung erhalten sollen.
Die Empörung der Politiker, von Freund und Feind, am Stammtisch und in den Medien war so gross, dass Vasella nach ein paar Tagen Dauerbeschuss ankündete, er verzichte auf das Geld.
Doch der Schaden war bereits angerichtet. Vasella, während Jahren der bestbezahlte Manager der Schweiz, ist damit definitiv zum Symbol einer Unternehmenskultur der hohen Boni und der Managerlöhne im zweistelligen Millionenbereich geworden. Der Abzocker par excellence hat – so sehen es die meisten Beobachter im Land – die einst noch unentschiedenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Lager der Ja-Stimmen zur so genannten Abzocker-Initiative zugeführt und auch etliche Gegner zu Befürwortern der Initiative umgepolt.

Mehr
Der weltweite Urnengang
Stärkung der Aktionärsrechte
Schon bevor Vasella für zusätzlichen Rückenwind sorgte, hatten die Umfragen der SRG SSR einen Ja-Stimmenanteil von 64% prognostiziert. Noch grösser war mit 72% die Zustimmung zum Argument, der Staat müsse der «Raffgier von Managern und Verwaltungsräten einen Riegel schieben».
Zur Hauptsache fordert die Initiative, dass die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats, des Beirats und der Geschäftsleitung abstimmen können.

Mehr
Vasellas Rückzieher dämpft Empörung nicht
Gegenvorschlag mit mehr Spielraum
Um der Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, hat das Parlament nach einem jahrelangen hin und her einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Falls die Initiative abgelehnt würde, träte der Gegenvorschlag in Kraft. Auch dieser stärkt die Rechte der Aktionäre und will Bonus- und Lohnexzesse verhindern, lässt jedoch etwas mehr Spielraum offen, als die Initiative.
So sollen bei den Löhnen der Geschäftsleitung die Aktionäre entscheiden können, ob die Abstimmung bindende oder lediglich konsultative Wirkung hat. Die Initiative fordert, dass die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrats und dessen Präsident jährlich neu wählt. Der Gegenvorschlag lässt auch eine bis zu drei Jahre dauernde Amtsdauer und die Wahl des Präsidenten durch den Verwaltungsrat zu.
Im Kanton Graubünden entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine Kandidatur für Olympische Winterspiele im Jahr 2022.
Neben der Kantonsbevölkerung muss auch das Stimmvolk in St. Moritz und Davos den lokalen Olympiakrediten zustimmen.
Das Kantonsparlament, die Regierung, die Wirtschaft und der Tourismus stehen hinter Olympia. Gegen den Grossanlass sind die Sozialdemokraten und Umweltkreise.
Wenn Graubünden, Davos und St. Moritz den Kredit für die Kandidatur zustimmen, werden sich Bundesrat und Parlament mit der Kandidatur befassen. Bei einem Nein sind olympische Winterspiele im Jahr 2022 in der Schweiz vom Tisch.
Verkleinerung der Bauzonen
Weniger hohe Wellen geworfen haben vor der Abstimmung die beiden andern Vorlagen, der Familienartikel und die Revision des Raumplanungsgesetzes. Diese hat zum Ziel, die teilweise auf Jahrzehnte hinaus angelegten Bauzonen zu verkleinern und so die Zersiedelung des Landes zu bremsen. Wenn Land rückgezont wird, sollen die Kantone die Besitzer dafür entschädigen.
Landeigentümer, deren Land neu in die Bauzone kommt, sollen auf die damit verbundene Wertsteigerung 20% entrichten müssen, wenn das Grundstück überbaut oder verkauft wird.
Das revidierte Raumplanungsgesetz ist die Antwort des Parlaments auf die «Landschafts-Initiative» der Umwelt-Organisation Pro Natura. Bei einem Ja an diesem Wochenende wird Pro Natura die Initiative zurückziehen. Bei einem Nein wird die Initiative an die Urne kommen.
Laut den SRG SSR-Umfragen befürworten 59% der Befragten die Revision des Raumplanungsgesetzes.
Mehr Kinderkrippen
Der neue Familienartikel in der Verfassung beauftragt Bund und Kantone, die Vereinbarkeit des Familienlebens und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung zu fördern. Die Kantone sollen vor allem für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen. Wenn sich das Angebot der Kantone als ungenügend erweist, sollen die Bundesbehörden Grundsätze festlegen können.
Hier beträgt die Zustimmung laut den Umfragen 55%. Beim Familienartikel und bei der Abzocker-Initiative handelt es sich um Verfassungsänderungen. Deshalb braucht es für ein Ja sowohl das Volks-, wie auch das Ständemehr. Für ein Ja zum revidierten Raumplanungs-Gesetz reicht das Volksmehr.
11 Kantone haben vom Bundesrat die Bewilligung erhalten, bei der Volksabstimmung vom 3. März 2013 die elektronische Stimmabgabe anzuwenden.
Damit haben rund 162’000 Stimmberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Alle beteiligten Kantone haben bereits erfolgreich Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.
Die Möglichkeit, elektronisch ihre Stimme abzugeben, haben die Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen, die in den 11 Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf registriert sind.
Derzeit steht die elektronische Stimmabgabe jenen Auslandschweizern zur Verfügung, die entweder in einem EU-Land, in Liechtenstein, Andorra, Nordzypern, im Vatikan-Staat, in Monaco, San Marino oder in einem der 45 Staaten wohnen, welche die sogenannte «Vereinbarung von Wassenaar» unterzeichnet haben.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch