Disput um Regeln für private Sicherheitsfirmen
Die Schweizer Kantone streben eine Regelung des Zulassungsverfahrens für private Sicherheitsfirmen an. Die Justiz- und Polizeidirektoren konnten sich jedoch bislang nicht auf die Umsetzung einigen.
Die Westschweiz kennt seit 1996 ein Konkordat für die Zulassung von privaten Sicherheitsfirmen. Dagegen kennen mehrere Deutschschweizer Kantone keine Regelung.
An ihrer Herbstkonferenz in Lausanne verabschiedeten die Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren am Freitag ein weiteres Konkordat, da einheitliche Regeln in einem einzigen Verbund nicht möglich gewesen seien.
In der Westschweiz sind private Sicherheitsfirmen bewilligungspflichtig. Das andere Konkordat strebt darüber hinaus eine Bewilligungspflicht für die einzelnen Angestellten an.
In den kommenden zwei Jahren müssen die Kantone nun einem der beiden Konkordate beitreten.
Der Bund begrüsst das. Denn von nun an sollte sich keine Sicherheitsfirma in einem Kanton niederlassen und die in einem anderen Kanton geltenden strengeren Regeln unterlaufen können.
Nicht in den Geltungsbereich des Konkordats fällt die Tätigkeit von in der Schweiz ansässigen privaten Sicherheitsfirmen, die in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätig sind.
Die Zulassung solcher Firmen will der Bund einheitlich regeln. Bis Ende Jahr muss das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement (EJPD) dem Bundesrat dazu einen Bericht vorlegen.
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