Keine Lücken mehr für Schwerstverbrechen
Die Schweiz soll nicht mehr als "sicherer Hafen" für Schwerstverbrecher dienen. Künftig sollen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen lückenlos verfolgt werden. Der Bundesrat setzt die vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen Anfang 2011 in Kraft.
Im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetzbuch wurde insbesondere der neue Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit geschaffen.
Als solche gelten etwa Straftaten wie vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Versklavung, Verschwindenlassen von Personen, Folter, Sexualdelikte oder Vertreibung, sofern diese im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden.
Zwar sind solche Taten bereits heute strafbar, wie das Bundesamt für Justiz am Dienstag in einem Communiqué in Erinnerung ruft. Nicht angemessen berücksichtigt werden konnte bislang aber, wenn sich die Taten systematisch gegen die Zivilbevölkerung richteten. Das Parlament setzte mit den Gesetzesänderungen das im Jahr 2001 ratifizierte Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs um.
Weiter ist nun detailliert definiert, was als Kriegsverbrechen gilt. Angriffe gegen die Zivilbevölkerung, die Rekrutierung von Kindern oder der Einsatz verbotener Waffen waren bislang lediglich durch einen Pauschalverweis auf das humanitäre Völkerrecht unter Strafe gestellt.
Strafbar sind alle vorbereitenden Taten zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Dabei ist die Schweiz auch für die Verfolgung im Ausland begangener Taten zuständig, sofern sich der Täter in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert oder an ein internationales Strafgericht überstellt werden kann.
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