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Liechtenstein bremst bei deutschen Steuersündern

Liechtenstein will Deutschland bei der Jagd nach Steuersündern keine Rechtshilfe gewähren, falls sich die Behörden auf gestohlene Bankdaten stützen. Das sehen Gesetzespläne des Fürstentums vor.

Dabei geht es um die Umsetzung von Steuerabkommen mit Deutschland und anderen Ländern, wie ein Regierungssprecher aus Vaduz am Mittwoch in Berlin sagte.

In einer von der liechtensteinischen Regierung beschlossenen Vorlage für Amtshilfegesetze heisst es: «Einen automatischen Informationsaustausch (…) durch Steuerbehörden oder eine Amtshilfe auf Basis widerrechtlich erlangter Daten schliesst das Gesetz aus.»

Der Vaduzer Regierungssprecher sagte am Rande eines Berlin- Besuches von Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, dieser Beschluss sei auch dem deutschen Bundesfinanzministerium bekannt.

Ein Problem sei allerdings, dass es für Altfälle nach wie vor keine Lösung gebe.

Liechtenstein strebe dazu eine umfassende Lösung an. Aus Sicht von Vaduz reichen die Regeln der internationalen Wirtschaftsorganisation OECD zum Informationsaustausch in Steuerfragen dafür nicht aus.

Steuerabkommen nach OECD-Standard sehen zwar einen besseren Informationsaustausch der Behörden vor. Sie gelten aber nur für neue Fälle – im Fall Liechtensteins ab dem Steuerjahr 2010.

In den vergangenen zwei Jahren sind allerdings hunderte deutscher Steuersünder aufgeflogen, weil Mitarbeiter von Banken in Liechtenstein und der Schweiz heimlich ihre Daten kopiert und an deutsche Behörden verkauft hatten.

Die Probleme, die die Schweiz mit Deutschland hat, sind ähnlich: Zwischen Berlin und Bern ist bisher ungeklärt, ob der Fiskus an riesige Vermögen deutscher Altanleger herankommt, die über Jahrzehnte unversteuertes Geld bei Schweizer Banken versteckt haben («Altfälle»).

Eine Amnestie für diese Steuersünder lehnt der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble ab. Die Schweiz schlägt eine Abgeltungssteuer vor.

swissinfo.ch und Agenturen

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