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Zu Gefängnisstrafe verurteilt und nichts davon gemerkt

Gefängniszelle
Arrestzelle in einem Basler Gefängnis. Keystone / Georgios Kefalas

Eine Frau wird per Strafbefehl zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Weil sie nur Französisch spricht, versteht sie das deutsche Dokument nicht und verpasst die Einsprachefrist. Der Fall verdeutlicht die Absurdität des Schweizer Strafbefehlssystems.

In der Schweiz haben Staatsanwaltschaften die Kompetenz, eine Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten und Geldstrafen sowie Bussen auszusprechen. Das Urteil wird schriftlich und ohne Begründung gefällt. Zwischen 90 und 98 Prozent der Straffälle in der Schweiz werden auf diese Weise erledigt. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es nicht.

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Zwar wurden im GesetzgebungsverfahrenExterner Link rechtsstaatliche Bedenken geäussert. Es widerspricht der Gewaltenteilung, dass die Anklagebehörde Urteile fällen kann. Aber eine Mehrheit der Parlamentarier und Parlamentarierinnen war der Ansicht, es gebe ja die Möglichkeit einer Einsprache, der Strafbefehl sei quasi bloss eine “Urteilsofferte”.

Verurteilung nicht verstanden

Bloss: Was ist, wenn man diese “Urteilsofferte” nicht versteht und die Frist zur Einsprache verpasst? So kürzlich geschehen im Kanton Basel-Stadt: Die Staatsanwaltschaft verurteilte eine nur Französisch sprechende Frau wegen Fälschung von Ausweisen und rechtswidriger Einreise zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 45 Tagen. Zehn Tage hätte sie Zeit gehabt, Einsprache gegen dieses “Urteil” zu erheben.

Da die Frau den Strafbefehl ausgehändigt bekam, ohne je einvernommen worden zu sein, realisierte sie die Tragweite des Schreibens nicht sofort. Ihre Einsprache traf zu spät ein. Dieser Fall zeigt, wie problematisch Verurteilungen per Strafbefehl sind. Das Verfahren ist zwar günstig, doch ein Schnellverfahren ohne richterliche Kontrolle ist fehleranfällig und gibt der Staatsanwaltschaft zu viel Macht.

Ohne Richter ins Gefängnis

Im konkreten Fall erhielt die Frau Hilfe vom BundesgerichtExterner Link: Dieses hat das kantonale Gericht kürzlich wegen fehlender ÜbersetzungshilfeExterner Link zurückgepfiffen. So kann die Frau nun doch noch Einsprache gegen die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe erheben.

Am problematischen Strafbefehlsverfahren ändert dies grundsätzlich allerdings nichts. In der Schweiz kann man weiterhin im Gefängnis landen, ohne je ein Gericht von innen gesehen zu haben.

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