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UNO warnt vor Rückschaffungen in den Irak

Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) hat die Regierungen der europäischen Staaten aufgerufen, Flüchtlinge aus Irak trotz des Abzugs der US-Truppen nicht zwangsweise in ihre Heimat auszuschaffen.

Am Mittwoch war in Bagdad eine Chartermaschine mit 61 Irakern an Bord gelandet. Diese hatten zuvor in Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden als Flüchtlinge gelebt. Mit einem Appell will die UNO-Organisation verhindern, dass andere Staaten irakische Flüchtlinge zwangsweise in ihre Heimat zurückbringen.

«Wir bitten europäische Regierungen dringend, irakische Bürger den grösstmöglichen Schutz zu bieten, bis die Situation in ihren irakischen Herkunftsgebieten eine sichere Rückkehr erlaubt», sagte UNHCR-Sprecher Adrian Edwards in Genf.

Gemäss UNHCR kommt es in den Provinzen Bagdad, Diyala, Kirkuk, Nineveh und Salahuddin nach wie vor zu gravierenden Verletzungen der Menschenrechte und zu Anschlägen.

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2008 dürfen die Schweizer Behörden irakische Flüchtlinge mit abschlägigem Asylentscheid zurückschaffen. Dies gilt aber nur für das Gebiet der kurdischen Regionalregierung im Norden des Landes.

«Von Anfang Januar bis am 31. Juli 2010 wurden 22 Iraker zurückgeführt. 97 Personen sind bis Ende Juli 2010 freiwillig in den Irak zurückgekehrt», erklärte Marie Avet, Sprecherin des Bundesamtes für Migration (BFM), gegenüber swissinfo.ch. Letztere würden je nach Projekt mit einer Rückkehrhilfe von bis zu 6000 Franken unterstützt.

Im Jahr davor wurden laut Avet 28 Iraker zurückgeschafft, während 121 Personen freiwillig in den Irak zurückkehrten.

swissinfo.ch und Agenturen

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