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Arbeitsplätze statt Weinbau

Auvernier ist die grösste Weinbau-Gemeinde im Kanton Neuenburg. auvernier.ne.ch

Die Neuenburger Gemeinde Auvernier hat am Sonntag der Umzonung für einen Bau der Uhrengruppe Swatch mitten in einem Weinberg zugestimmt.

Im Gespräch mit swissinfo erinnert Föderalismus-Experte Thomas Fleiner daran, dass die Schweizer in Gemeinde-Angelegenheiten einiges zu sagen haben.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der grössten Weinbau-Gemeinde im Kanton Neuenburg haben in einer Referendums-Abstimmung entschieden, dass eine Rebbau-Parzelle von 9176 Quadratmetern in ein Industriegebiet zugunsten der Swatch Group umgezont werden soll.

Die weltweite Nummer eins der Uhrenindustrie will auf diesem Terrain ein Juwelier- und Schmuck-Kompetenzzentrum errichten. Geplant sind Investitionen in der Höhe von zehn Millionen Franken, und in der Region sollen 500 neue Arbeitsplätze entstehen.

Die Gemeinde-Behörde hatte die Umzonung vorher gutgeheissen. Das Geschäft spaltete indessen die 1548-köpfige Gemeinde. Mehrere Stimmbürger von Auvernier sammelten Unterschriften für ein Referendum gegen das Projekt, das nun zur Abstimmung gekommen ist.

Die Gegner des Projektes warfen den Gemeinde-Behörden hauptsächlich vor, den regionalen Gepflogenheiten der Raumplanung zuwiderzuhandeln und einen Präzedenzfall zu schaffen.

Es ging um die Frage Raumplanung oder Arbeitsplätze. Die Swatch Group hatte bereits gedroht, sich im Falle eines Neins an der Urne an einem anderen Ort – in einem anderen Kanton – umzusehen.

swissinfo hat sich mit Thomas Fleiner, Leiter des Instituts für Föderalismus an der Universität Freiburg, über den Fall Auvernier und über die Volksrechte in Gemeinde-Angelegenheiten unterhalten.

swissinfo: Herr Fleiner, ist Auvernier ein exemplarischer Fall?

Thomas Fleiner: Hier spricht man von Zonung, von einem Zonen-Plan. Das wird in jedem Kanton ein bisschen anders gehandhabt. Aber in den meisten Fällen haben grundsätzlich die Gemeinde-Versammlung oder das Volk das letzte Wort.

Wenn der Stimmbürger den Zonen-Plan gutgeheissen hat, ist er auch dazu berechtigt, ihn zu verändern. Das ist eines der Hauptprinzipien des schweizerischen Verfassungsrechts. Das Problem ist, dass es oft nicht so leicht ist, diese Pläne zu ändern. Zum Beispiel wenn es dabei auch um das Eigentumsrecht geht.

Man muss auch sehen, dass sehr wenige Gemeinden die Gelegenheit haben, über eine industrielle Grossinvestition zu entscheiden.

swissinfo: Haben die Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen auf Gemeinde-Ebene generell etwas zu sagen, oder gibt es da Grenzen?

T.F.: Das hängt von den einzelnen Kantonen ab, denn das kantonale Recht bestimmt die Rechte jedes Bürgers auf Gemeinde-Ebene. Der Kanton kann diese Rechte einschränken oder erweitern. Es gibt also Gemeinden oder Kantone, in denen die Bürgerinnen und Bürger weniger oder mehr Rechte haben als jene in anderen. In mehreren Kantonen ist die Zustimmung der Bürger zum Raumplan sogar obligatorisch.

Prinzipiell existiert das Initiativ- und Referendumsrecht auf Gemeinde-Ebene überall in der Schweiz. Die Anzahl der dazu notwendigen Unterschriften ist im Kantons- und Gemeinderecht geregelt. Das kann aber varieren.

swissinfo: Generell kann man also nicht sagen, dass die Bevölkerung die gleichen Rechte auf den drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden hat…

T.F.: …Nein, überhaupt nicht. Die Bevölkerung hat ein Maximum an Rechten im Gemeinde-Bereich. Auf der kantonalen Ebene schon weniger, auf Bundes-Ebene noch weniger. Innerhalb eines Kantons hat die Bevölkerung in allen Gemeinden dieselben Rechte. Unterschiede gibt es bei der Verwaltung der Gemeinden: Einige haben ein Parlament, andere eine Gemeinde-Versammlung, wo die Bürger die Geschäfte selber traktandieren.

Manchmal wird ein grosser Teil der Bürgerrechte ans Parlament delegiert, mit der Möglichkeit eines Referendums. Das ist vor allem in grossen Gemeinden der Fall. Landesweit gibt es aber mehr Gemeinden ohne Parlament.

swissinfo: Wird die Schweizer Gemeinde-Bevölkerung bei wichtigen Fragen konsultiert und bei anderen weniger?

T.F.: Zuerst müssen wir definieren, was «wichtige Fragen» sind. Eine wichtige Frage ist oft eine kontroverse Frage, und manchmal kann eine «kleine Frage» plötzlich sehr umstritten sein und zu einer «grossen Frage» werden.

Umgekehrt werden viele wichtige Fragen öffentlich gar nicht diskutiert. Deshalb ist es sehr schwierig fest zu legen, wer über was entscheiden soll.

swissinfo-Interview: Pierre-François Besson
(Übertragung aus dem Französischen: Jean-Michel Berthoud)

Die Zahl der Gemeinden in der Schweiz nimmt konstant ab.

Heute sind es rund 2900.

Davon haben über die Hälfte weniger als 1000 Einwohner.

Nur 4 von 100 Gemeinden haben mehr als 10’000 Einwohner; in ihnen lebt aber die Hälfte der Schweizer Bevölkerung.

Die Einwohnerschaft der Gemeinde Auvernier im Kanton Neuenburg stimmte am Wochenende der geplanten Umzonung einer Rebbau-Parzelle von 9176 Quadratmetern in ein Industriegebiet zu.

Die Gemeinde-Behörde hatte dem Plan bereits zugestimmt, und Teile der Gemeinde-Bevölkerung hatten ein Referendum dagegen zustande gebracht, das nun zur Abstimmung kam.

Die Swatch Group will auf dem Terrain ein Juwelier- und Schmuck-Kompetenzzentrum errichten.

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