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Armeewaffe ins Zeughaus soll möglich werden

Jeder Armeeangehörige soll seine Waffe ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten bei einem Logistik-Center oder einer Retablierungs-Stelle hinterlegen können. Das will Verteidigungsminister Ueli Maurer dem Bundesrat vorschlagen.

Laut Maurer werden die Armeeangehörigen aber mit vollständiger Ausrüstung in den Dienst einrücken und die ausserdienstliche Schiesspflicht erfüllen müssen. Auf den 1. Januar 2010 sollen weitere Neuerungen rund um die Ordonnanzwaffe in Kraft treten, wie der VBS-Chef am Donnerstag in Bern mitteilte.

An der Möglichkeit, die persönliche Waffe nach der Wehrpflicht zu erwerben, hält Maurer fest. Neu soll dafür aber ein Waffenerwerbsschein nötig sein, was Abklärungen der zivilen Behörden voraussetzt. Jungschützen sollen ein Leihsturmgewehr erst ab 18 Jahren nach Hause nehmen dürfen – und zwar ausschliesslich ohne Verschluss.

Über die vom Bundesrat beantragte vertiefte Abklärung des Gefahrenpotenzials der Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung hinaus will Maurer die Kader verpflichten, Armeeangehörige mit Gewalt- oder Suizidpotenzial zu melden. Fachleute sollen dann abklären, ob den Betroffenen vorsorglich die Waffe abzunehmen ist.

Auch Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie behandelnde Zivilärzte, Psychiater und Psychologen sollen aufgefordert werden, Anzeichen oder Hinweise auf drohenden Waffenmissbrauch zu melden.

Anfang dieser Woche ist ein 23-Jähriger wegen Mordes und Gefährdung des Lebens zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte als Armeeangehöriger im November 2007 in Zürich-Höngg eine 16-Jährige mit dem Sturmgewehr erschossen.

swissinfo.ch und Agenturen

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