The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter

Rauchverbote in Genf und Zürich

In den beiden Schweizer Kantonen Genf und Zürich gilt ab 1. Juli ein Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen. Genf hat sogar eines der strengsten Gesetze gegen Passivrauch in der ganzen Schweiz.

Im Gegensatz zu Restaurants in anderen Schweizer Kantonen ist es Genfer Wirten ab sofort verboten, separate Raucherräume (Fumoirs) einzurichten. Das Gesetz gilt neben Restaurants in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Spitälern, Verwaltungs-, Gerichts- und Schulgebäuden.

Ausnahmen gibt es nur für Hotelzimmer, Gefängniszellen und Einzelzimmer im Spital.

Wer gegen das Gesetz verstösst, muss mit einer Busse von 100 bis 1000 Franken rechnen. Fehlbare Wirte können im Wiederholungsfall mit bis zu 10’000 Franken belangt werden.

Das Zürcher Rauchverbot geht weniger weit: Betroffen sind dort nur Kulturstätten (Kinos, Museen, Konzerthäuser), Kirchen, Sportanlagen, Bahnhöfe und Heime.

Mehr oder weniger weitgehende Verbote gelten bereits in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Solothurn, Tessin und Uri.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft