Rauchverbote in Genf und Zürich
In den beiden Schweizer Kantonen Genf und Zürich gilt ab 1. Juli ein Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen. Genf hat sogar eines der strengsten Gesetze gegen Passivrauch in der ganzen Schweiz.
Im Gegensatz zu Restaurants in anderen Schweizer Kantonen ist es Genfer Wirten ab sofort verboten, separate Raucherräume (Fumoirs) einzurichten. Das Gesetz gilt neben Restaurants in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Spitälern, Verwaltungs-, Gerichts- und Schulgebäuden.
Ausnahmen gibt es nur für Hotelzimmer, Gefängniszellen und Einzelzimmer im Spital.
Wer gegen das Gesetz verstösst, muss mit einer Busse von 100 bis 1000 Franken rechnen. Fehlbare Wirte können im Wiederholungsfall mit bis zu 10’000 Franken belangt werden.
Das Zürcher Rauchverbot geht weniger weit: Betroffen sind dort nur Kulturstätten (Kinos, Museen, Konzerthäuser), Kirchen, Sportanlagen, Bahnhöfe und Heime.
Mehr oder weniger weitgehende Verbote gelten bereits in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Solothurn, Tessin und Uri.
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