Romanze mit Papierloser: Busse aufgehoben
Die kurze Romanze zwischen einer papierlosen Frau und einem Schweizer bleibt für den Mann ohne strafrechtliche Folgen. Die Waadtländer Justiz wollte ihn dafür büssen, doch das Bundesgericht hob die Busse wieder auf.
Ein fünfzigjähriger Schweizer hatte eine Frau im Internet kennengelernt, die sich illegal in der Schweiz aufhielt und keine Aufenthaltsgenehmigung besass. Er traf die Frau acht- oder neun Mal, jedes Mal für ein oder zwei Tage.
Als es zum Streit kam, wollte die Frau die Wohnung des Schweizers nicht verlassen, und er telefonierte der Polizei. Diese zeigte ihn an, weil er der Frau den «rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert» haben soll.
Er erhielt in 1. Instanz eine Busse von 210 Franken und eine bedingte Geldstrafe. Die 2. Instanz in der Waadt bestätigte dieses Urteil.
Doch das Bundesgericht – als letzte Instanz – sieht im Verhalten des Schweizers kein Fehlverhalten. Jemandem für ein paar Tage ein Dach über dem Kopf zu gewähren, zeuge nicht von krimineller Absicht, erklärten die Bundesrichter.
Die Waadtländer Justiz habe deshalb den Mann zu unrecht wegen der «Erleichterung eines rechtswidrigen Aufenhalts in der Schweiz» verurteilt. Das Bundesgericht hob die entsprechenden Urteile auf.
(Urteil 6B_128/2009 vom 17. Juli 2009)
swissinfo.ch und Agenturen
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