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Schwyz und Zug verhängen absolutes Feuerverbot im Wald

Schwyz verhängt ein vollständiges Verbot von Feuer im Wald und an Waldrändern
Schwyz verhängt ein vollständiges Verbot von Feuer im Wald und an Waldrändern Keystone-SDA

Die Kantone Schwyz und Zug haben wegen der anhaltenden Trockenheit die Massnahmen gegen Waldbrände verschärft. Ab Freitag gilt in ihren Kantonsgebieten ein absolutes Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter an den Waldrand.

(Keystone-SDA) Die Regenfälle von letzter Woche hätten die Trockenheit nur vorübergehend gemildert, teilte der Kanton Schwyz am Donnerstag mit. Der Kanton Zug erklärte, dass die Böden, die Vegetation sowie das herumliegende Ast- und Laubmaterial trocken und leicht entflammbar seien. Schon ein Funkenflug eines Grillfeuers oder eine weggeworfene Zigarette könnten Brände auslösen.

In Absprache mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen stufen Schwyz und Zug die Waldbrandgefahr deswegen neu als «gross» ein. Sie hoben die Gefahrenstufe auf Stufe 4 (von 5) an.

Verboten sind nach Angaben der beiden Kantone bis auf Widerruf sämtliche Feuer im Wald und innerhalb von 50 Metern zum Waldrand.

Auch weiter weg vom Wald und im Siedlungsgebiet ist auf der zweithöchsten Gefahrenstufe all das untersagt, von dem ein erhebliches Waldbrandrisiko ausgeht. Verboten sind damit in den beiden Kantonen Feuer auf unbefestigten Feuerstellen, Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und Himmelslaternen mit offener Flamme.

Erlaubt bleiben Gas- und Holzkohlegrills in Gärten oder auf Balkonen sowie Feuer in Cheminées und Feuerschalen, sofern sie mindestens 50 Meter vom Wald entfernt sind.

Laut einer Übersicht des Bundesamts für Umwelt (Bafu) gilt neben Schwyz und Zug auch in den Kantonen Luzern und Uri ein absolutes Feuerverbot. In Nidwalden und Obwalden ist derzeit ein «bedingtes Feuerverbot» in Kraft.

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