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«Erfolg der Internetfahndung heiligt Mittel nicht»

Mit ihrer Öffentlichkeitsfahndung via Internet hat die Stadtpolizei Zürich ofensichtlich Erfolg. Keystone

Die Stadtpolizei Zürich hat Anfang Woche Fotos von unbekannten Männern, die im Verdacht stehen, Straftaten an den 1. Mai-Feiern begangen zu haben, im Internet veröffentlicht. Dieses Vorgehen wird von breiten Kreisen begrüsst. Es gibt aber auch Bedenken.

Zu den Skeptikern dieser Fahndungsmethode via Internet gehört auch der Zürcher Anwalt Markus Bischoff, der für die Partei «Alternative Liste AL» im Zürcher Kantonsparlament sitzt.

swissinfo.ch: Die neue Fahndungsmethode der Zürcher Stadtpolizei ist offenbar von Erfolg gekrönt, mehrere Tatverdächtige sind bereits identifiziert. Weshalb haben Sie Vorbehalte gegenüber diesem Vorgehen?

Markus Bischoff: Der Erfolg heiligt die Mittel noch nicht. Man muss berücksichtigen, dass hier nicht geklärt ist, ob diese Leute schuldig sind oder nicht. Die Polizei behauptet das.

Die Präsentation dieser Menschen im Internet hat eine erhebliche Prangerwirkung. Zudem wissen wir, wer einmal mit einem Foto im Internet ist, bleibt im Internet, auch wenn die Stadtpolizei die Bilder wieder vom Netz nimmt.

Es muss schon ein schweres Delikt vorliegen und es muss von enormem öffentlichen Interesse sein. Bei einem aus einem Hafturlaub entwichenen Straftäter, von dem man weiss, dass er schon verschiedene Delikte begangen hat, ist das Risiko sicher höher. Und da muss man auch schneller reagieren. Die Polizei darf sicher ein Fahndungsfoto veröffentlichen, wenn sie sonst nicht zum Erfolg kommt.

Es stört mich auch, wenn Leute die 1. Mai-Feiern kaputt machen. Aber diese Delikte sind nicht derart gravierend, dass sie eine Internet-Fahndung rechtfertigen würden. Wenn man anfängt, die Menschen so an den Pranger zu stellen, haben wir in fünf Jahren jeden Ladendieb im Internet veröffentlicht.

swissinfo.ch: Ist das nicht eine gar utopische Zukunftsvision?

M. B.: Ich habe in den USA, in einer lokalen Zeitung eines kleinen Ortes gelesen, wer für welches Delikt im Gefängnis war, wer zu schnell gefahren war, etc. Solche Zustände könnten auch bei uns Einzug halten.

Das kann nicht im Interesse der Menschen sein. Jeder Mann, jede Frau hat das Recht, mal einen Fehler zu machen. Man muss dann vielleicht dafür büssen. Stellt man diese Person auch noch an den Pranger, bleibt das in der Öffentlichkeit sehr lange hängen. Das ist verheerend und dient meiner Meinung nach dem Rechtsfrieden nicht.

swissinfo.ch: Die Stadtpolizei Zürich rechtfertigt sich bei der Öffentlichkeitsfahndung mit der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung. Sie sehen das anders. Weshalb?

M.B.: Es gibt auch kritische Kommentare zur Strafprozessordnung, die das als schweren Eingriff bezeichnen, der wohl überlegt sein müsse. Steine werfen oder Sachbeschädigung jedoch gehören meiner Meinung nach nicht dazu, obwohl auch das unschöne Delikte sind, die auch geahndet gehören.

swissinfo.ch: Es gab 2009 den Fall in Kreuzlingen, wo drei junge Männer zwei Burschen auf dem Bahnhof zusammengeschlagen hatten. Das Video davon wurde auch ins Internet gestellt. Ist in einem solchen Fall eine Fahndung per Internet gerechtfertigt?

M. B.: Das ist ein Delikt gegen Leib und Leben, und damit ist die Veröffentlichung gegeben. Aber auch dort muss die Polizei erst versuchen, anders zum Erfolg zu kommen.

swissinfo.ch: Verteidigungsminister Ueli Maurer hat 2009 in der Zeitung «Sonntag» gesagt, man müsse Chaoten unbedingt de-anonymisieren. Auch weil einem Arbeitgeber nicht zugemutet werden dürfe, dass ein Mitarbeiter seine Freizeit übers Wochenende als Chaot in oder um ein Stadion verbringe und am Montag wieder mit der Krawatte am Arbeitsplatz erscheine. Was meinen Sie?

M. B.: Na ja, das ist ein schöner Satz. Aber wir wissen, dass Straftäter verschiedene Gesichter haben. Sie können sich sogar resozialisieren – auch ohne Strafverfahren. Die Beteiligung an Schlägereien oder an 1.-Mai-Gewalttätigkeiten haben etwas sehr Pubertierendes an sich.

Viele, vor allem junge Erwachsene, machen solche Grenzerfahrungen. Und es ist auch wichtig, dass nicht immer alles sofort im Internet publiziert wird.

swissinfo.ch: Aber Sie verstehen Menschen, die sagen, es könne doch nicht sein, dass Ladendiebe, Schläger, Raser, Fussballrowdys einfach so zum Vergnügen Gesetze übertreten könnten, und die Betroffenen und die Steuerzahler dann die Zeche bezahlen sollten?

M. B.: Wer sich strafbar macht, gehört bestraft. Das ist richtig. Aber es heisst nicht, dass jemand, der im Internet ausgeschrieben ist, wirklich schuldig ist. Es besteht die Unschuldsvermutung.

swissinfo.ch: Der Zürcher Datenschutzbeauftragte Marcel Studer hat keine Einwände zur Veröffentlichung der 1. Mai-Bilder im Internet. Auch nicht die beiden Strafrechtler Daniel Jositsch und Martin Killias. Letzterer empfindet  die Bilder im Internet als wirksames Mittel, die Anonymität solcher Straftaten aufzubrechen. Weshalb sind Sie so skeptisch?

M. B.: Die beiden letzteren stehen im Wahlkampf. Und da muss man immer möglichst populär sein.

Aber gerade hier muss man die Verhältnismässigkeit diskutieren, denn es handelt sich um relativ geringe Delikte und um einen relativ grossen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Solche Sachen werden immer bei Straftätern ausprobiert, die unpopulär sind. Jene, die am 1. Mai Krawall machten, sind ja extrem unpopulär. Und gegen solche Leute erzielt man immer schnell einen breiten Konsens.

Ein Rechtsstaat muss darauf achten, dass er die Grenzen nicht überschreitet. Es ist an der Zeit, dass man darüber eine Diskussion lanciert, dass man die Gesetzesartikel genau anschaut, denn es gibt verschiedene Interpretationen, wie diese ausgelegt werden sollen. Meiner Meinung nach sollte man die bisherige, relativ restriktive Praxis beibehalten.

Strafen, welche die Gerichte aktuell verhängen, sind übrigens höher als noch vor einiger Zeit. Heute möchte man mit dem Strafrecht alle gesellschaftlichen Probleme lösen. Wir benutzen die Ausweitung des Strafrechts als Erziehungsmittel für die Bevölkerung. Und das macht mir Sorgen.

Die Zürcher Stadtpolizei hatte am 1. Mai mehrere Personen gefilmt oder fotografiert, die im Zürcher Stadtkreis 4 mutmasslich Straftaten begangen hatten. Nachdem die bisherige Fahndung erfolglos verlaufen war, entschied die Staatsanwaltschaft, die Bilder von 13 Tatverdächtigen ins Internet zu stellen.

Am 18. Juli hat sie im Internet 12 Fotos von Männern veröffentlicht. Ein Mann meldete sich noch am gleichen Tag, vier weitere kontaktierten die Polizei am Dienstag. Einer der Gesuchten wurde am Wochenende wegen eines Gewaltdeliktes verhaftet. Sein Foto wurde deshalb gar nicht erst publiziert.

Den Randalierern werden Landfriedensbruch, Gewalt oder Drohung gegen Beamte vorgeworfen.

Vor der Publikation machte die Stadtpolizei den mutmasslichen Tätern das Angebot, sich freiwillig zu stellen. In diesem Fall würden die Bilder nicht veröffentlicht. Niemand nützte das Angebot.

Wie lange die Bilder der noch gesuchten Männer auf dem Internet bleiben, entscheidet die Zürcher Staatsanwaltschaft.

Bisher hat die Stadtpolizei Zürich das Mittel der Internet-Fahndung nur bei schweren Verbrechen angewandt – zum Beispiel bei Raub oder Tötungsdelikten.

Seit Anfang 2011 lässt die neue Strafprozess-Ordnung dieses Mittel auch für kleinere Vergehen zu.

Vorher müssen alle anderen polizeilichen Mittel ausgeschöpft werden.

Allgemein wird unter einem Verbrechen ein schwerwiegender Verstoss gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden.

Ein Verbrechen gilt auch in der Rechtswissenschaft als strafbare Handlung (Straftat). In den meisten kontinentaleuropäischen Strafrechtssystemen gilt das Verbrechen (Frz. crime) als die schwerste Form der Straftat. Dagegen wird das Vergehen (Frz. délit) als minderschwerer Straftatbestand betrachtet.

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