St. Galler Sprachförderung: Kommission setzt auf Selbstdeklaration
Die St. Galler frühe Förderung mit der vorschulischen Abklärung von Deutschkenntnissen ist nach einem Rückweisungsantrag nochmals von der Kommission behandelt worden. Diese beantragt eine Anpassung in einem zentralen Punkt.
(Keystone-SDA) Ziel der Vorlage ist eine Verbesserung der Deutschkenntnisse der Kinder, bevor sie in den Kindergarten eintreten. Damit soll die Volksschule entlastet werden.
Zu den zentralen Punkten gehört eine verbindliche Abklärung der Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren. Je nach Ergebnis folgt daraus die Verpflichtung zum Besuch von Förderangeboten in den Gemeinden.
Die Vorlage ist bereits im Kantonsrat behandelt worden. In der Sommersession traten die Fraktionen auf die Vorlage ein. Danach stoppte aber die Beratung wegen zweier Rückweisungsanträge.
Gutgeheissen wurde derjenige der SVP. Die Fraktion wollte, dass die Kommission die möglichen Kosten für die Gemeinden abklärt. Weiter solle sie «die Spielräume evaluieren», die es ermöglichen würden, die Eltern an den Kosten für die beanspruchten Angebote der frühen Förderung zu beteiligen.
Verrechnung der Kosten nicht möglich
Zur Frage der Beteiligung liegt ein Bundesgerichtsurteil zum Kanton Thurgau vor. Das Gericht hielt darin fest, dass Elternbeiträge für obligatorisch ausgestaltete vorschulische Massnahmen «unvereinbar mit dem verfassungsmässigen Grundrecht des unentgeltlichen Grundschulunterrichts» sind.
Die Kommission habe bei der Beratung das Ergebnis eines externen Rechtsgutachtens zur Kenntnis genommen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Es bestätige, «dass eine Kostenbeteiligung der Eltern aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben nicht möglich ist».
Die Kommission beliess es nicht bei der Klärung der beiden Themen aus dem Rückweisungsantrag. Mit der Rückweisung habe sie das ganze Geschäft nochmals behandeln können, erklärte Kommissionspräsident Markus Wüst (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Anders als bei der ersten Behandlung der Vorlage, beantragt sie nun eine Änderung in einem zentralen Punkt, nämlich bei der verpflichtenden Erstabklärung.
Bisher ist vorgesehen, dass alle Eltern die Sprachfertigkeiten ihrer Kinder von einer Fachperson beurteilen lassen müssen. Das hätten Mitarbeitende von Spielgruppen, Betreuungspersonal aus der Kita oder auch die Kinderärztin oder der Kinderarzt sein können.
Aargau als Vorbild
Diese Verpflichtung will die Kommission anpassen. Anstelle eines flächendeckenden Erstkontakts soll es eine «Sprachstanderhebung mittels Elternfragebogen als Selbstdeklaration» geben.
Es gebe bereits fünf Kantone mit dieser Lösung, erklärte Wüst. Die Kommission habe sich online mit der Aargauer Regierungsrätin Martina Bircher (SVP) über die Erfahrungen mit dem Fragebogen ausgetauscht.
Dieses Verfahren sei «niederschwelliger und kostengünstiger», argumentiert die Kommission. Vorgesehen ist eine Absicherung: Wenn die Selbstdeklaration nicht wahrheitsgetreu ausgefüllt wird, können die Gemeinden das Ergebnis von einer Fachperson überprüfen lassen.
Der Kantonsrat wird die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster Lesung weiterbehandeln. In dieser Form sei sie mehrheitsfähig, ist der Kommissionspräsident überzeugt.