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STEUERSTREIT/EU-Kommission rügt Griechenland wegen Diskriminierung der Schweiz

Brüssel (awp/sda) – Die EU-Kommission hat Griechenland am Donnerstag aufgefordert, Steuervorschriften aufzuheben, welche Schweizer Unternehmen diskriminieren. Dabei geht es um Quellensteuern auf Dividendenzahlungen ins Ausland.
Griechenland erhebt eine Quellensteuer von 10 Prozent auf Dividenden, die griechische Tochtergesellschaften an eine Schweizer Muttergesellschaft zahlen. Nach Auffassung der Kommission verstösst Griechenland gegen seine Verpflichtungen, die sich aus dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz ableiten lassen.
Die Regeln entsprechen jenen in der EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen. Nach dem bilateralen Abkommen unterliegen von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften gezahlte Dividenden nicht der Besteuerung im Quellenstaat.
Die Kommission fordert von Griechenland die Aufhebung dieser Vorschriften, wie sie in einem Communiqué schreibt. Damit soll sichergestellt werden, dass Griechenland das EU-Recht, “aber insbesondere” das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz einhält.
Ein Vertragsverletzungsverfahren in der EU ist in drei Stufen gegliedert: das Mahnschreiben, die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Anrufung des EU-Gerichtshofs (EuGH). Im Fall von Griechenland ist die zweite Stufe erreicht. Griechenland hat nun zwei Monate Zeit, der Kommission eine “zufriedenstellende Antwort” zu geben.
mk

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