Der Preis des Schweizer Passes: Für Junge fast gratis – für Auslandschweizer teuer
Junge Menschen zahlen in Basel-Stadt für die Einbürgerung künftig nur noch den Bundesbeitrag von 100 Franken. Studien zeigen, dass Kosten – gerade bei Jungen – eine entscheidende Rolle spielen. Gleichzeitig bleibt der Schweizer Pass für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer deutlich teurer.
Sie wohnen schon seit ihrer Geburt in der Schweiz, haben hier die Schule besucht und sprechen die Sprache: Ausländerinnen und Ausländer der zweiten oder sogar dritten Generation. Sie seien oft besonders motiviert, den Schweizer Pass zu machen – würden sich aber auch am stärksten vom Preis abschrecken lassen.
Der Bund verrechnet eine Gebühr von 100 Franken für die ordentliche Einbürgerung einer Einzelperson. Dazu kommen Gebühren der Kantone und teilweise auch der Gemeinden. Die Spannweite ist gross, teilweise gibt es auch innerhalb eines Kantons grosse Unterschiede.
Besonders teuer wird es in der Gemeinde Schwyz, die für den Pass 2850 Franken verrechnet, dazu kommen Gebühren des Kantons und des Bundes.
Sehr günstig weg kommt man dafür in Kriens (LU), wo für Bund, Gemeinde und Kanton insgesamt 550 Franken anfallen.
Das ergab eine Befragung des BASS, Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien, im Auftrag des Staatssekretariats für Migration, die im Januar veröffentlicht wurde. «Bis zu 80 Prozent der zweiten oder dritten Generation wollen sich einbürgern lassen», sagt Lena Liechti, eine der Studienautorinnen.
Untersuchung zeigt: Hohe Kosten schrecken ab
Die Studie untersuchte, warum sich Ausländerinnen und Ausländer nicht einbürgern lassen. Die hohen Kosten seien bei mehr als der Hälfte der Befragten ein Grund, den Pass nicht zu beantragen.
Bei jungen Menschen unter 25 sind es sogar bis zu 70 Prozent, die sich von den Kosten abschrecken lassen. «Viele Junge, die hier aufgewachsen sind, wollen nicht als Bittsteller auftreten. Sie wollen nicht beweisen müssen, dass sie den Schweizer Pass verdient haben», sagt Studienautorin Lena Liechti.
Schliesslich seien diese Menschen hier meist sehr gut integriert. Ein weiteres Hindernis ist das komplizierte Verfahren.
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Basel-Stadt senkt Gebühren stark
Zumindest die Kosten sollen in Basel-Stadt künftig kein Grund mehr sein, sich nicht einbürgern zu lassen. Das hat der Basler Grosse Rat entschieden. Die kantonalen Gebühren für die Einbürgerung entfallen für alle. Unter 25-Jährige zahlen auch keine Gemeindegebühren mehr, nur noch den Bundesbeitrag über 100 Franken. Für Minderjährige fallen 50 Franken an.
Für alle über 25 Jahren liegen die Kosten zwischen 800 und 1700 Franken, je nach Gemeinde. Wer Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen bezieht, bezahlt ebenfalls nur noch den Bundesbeitrag.
Die Senkung geht zurück auf einen Vorstoss von SP-Grossrat Mahir Kabakci. Er erhofft sich von der Senkung der Gebühren mehr politische Teilhabe: «So fördern wir politische Verantwortung», sagt Kabakci. Gerade für junge Menschen seien die Gebühren eine reale Hürde.
In Basel-Stadt liegt der Anteil der Stimmberechtigten bei knapp über 50 Prozent. Fast die Hälfte der Wohnbevölkerung hat keinen Schweizer Pass, also auch keine politischen Rechte. Eine Gebührensenkung sei deshalb der richtige Weg, damit nicht in Zukunft eine Minderheit über die Mehrheit bestimme, argumentierten insbesondere linke Grossrätinnen und Grossräte in Basel.
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Auslandschweizer:innen: Der Schweizer Pass ist deutlich teurer
Die Frage, wie viel der Schweizer Pass kosten darf, stellt sich allerdings nicht nur innerhalb der Landesgrenzen. Während Kantone wie Basel-Stadt jungen Menschen den Zugang zum Schweizer Pass stark vergünstigen, ist die Staatsbürgerschaft für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit deutlich höheren Kosten verbunden.
Wer sein Schweizer Bürgerrecht im Ausland verloren hat – etwa weil es nicht bis zum 25. Geburtstag bestätigt wurde –, muss für eine Wiedereinbürgerung, beziehungsweise erleichterte Einbürgerung mehrere Hundert Franken bezahlen.
Allein die Gebühren des Staatssekretariats für Migration SEM und der kantonalen Behörde betragen für Erwachsene rund 600 Franken. Hinzu kommen Gebühren der Schweizer Vertretung im Ausland: Konsulate und Botschaften verrechnen ihre Dienstleistungen nach Zeitaufwand, in der Regel rund 75 Franken pro angefangene halbe Stunde, sowie kleinere Übermittlungskosten. Die Gebühren müssen im Voraus bezahlt werden und werden auch bei einer Ablehnung des Gesuchs nicht zurückerstattet.
Damit kostet der Schweizer Pass für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ein Mehrfaches dessen, was junge Menschen künftig in Basel-Stadt bezahlen: Dort fällt für unter 25-Jährige nur noch der Bundesbeitrag an. Der Vergleich zeigt, wie unterschiedlich der «Preis» des Bürgerrechts je nach Lebensort ausfällt – selbst für Personen mit Schweizer Wurzeln.
Ordentliche Einbürgerung
Für Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben, eine Niederlassungsbewilligung C haben und sich in einer Landessprache verständigen können.
Erleichterte Einbürgerung
Für Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die seit mindestens drei Jahren verheiratet und seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz sind. Oder für ausländische Kinder, die aus der Ehe einer Schweizerin mit einem Ausländer stammen und deren Mutter vor oder bei der Geburt des Kindes das Schweizer Bürgerrecht besass.
Wiedereinbürgerung
Für Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben oder geboren sind und das Bürgerrecht verloren haben (etwa durch Verwirkung, wenn die Meldung innerhalb der vorgesehenen Frist verpasst wurde, oder durch die Eheschliessung einer Schweizerin mit einem Ausländer vor dem 1. Januar 1992).
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Die Stadt Zürich hat die Gebühren für unter 25-Jährige bereits vor zwei Jahren gestrichen. Erste Resultate würden zeigen, dass damit die Gesuche von Jungen deutlich gestiegen seien, auch wenn noch keine konkreten Zahlen vorliegen. «Es muss sich noch herumsprechen, dass eine Einbürgerung nicht einfach teuer ist», sagt Christina Stücheli von der Zürcher Stadtkanzlei.
Ob die Einbürgerungsgesuche nun auch im Kanton Basel-Stadt steigen, wird sich zeigen. Die Änderungen treten voraussichtlich im Verlauf des nächsten Jahres in Kraft. Die Verwaltung schätzt die Mehrkosten auf rund eine Million Franken.
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