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Soldaten im Kampfanzug stehen in einer Reihe

Heute in der Schweiz

Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland

Es ist selten, dass alle politischen Kräfte des Schweizer Parlaments einer Meinung sind, doch genau das geschieht im Hinblick auf die internationalen, diplomatischen und politischen Auswirkungen des tragischen Brands von Crans-Montana. Tag für Tag werden die Beziehungen zu Rom angespannter.

Ein Entscheid, der höchstwahrscheinlich nicht auf Einstimmigkeit treffen wird, ist die heute von der Regierung angekündigte Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung eines Rüstungsfonds.

Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre

Soldaten bei eine Übung mit einem Mörser
Die derzeit vorgesehenen finanziellen Ressourcen entsprechen laut der Regierung nicht mehr den Realitäten auf dem Rüstungsmarkt. Keystone / Andreas Becker

Die Landesregierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuer (MWST) ab 2028 für zehn Jahre vorübergehend zu erhöhen. Das Ziel besteht darin, einen Rüstungsfonds zu finanzieren und somit die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell zu stärken.

Der Bundesrat schätzt, dass zusätzliche Mittel in Höhe von rund 31 Milliarden Franken erforderlich sind. Diese sind für zivile Organe, die Sicherheitsaufgaben wahrnehmen, sowie für die Armee bestimmt. Die vorgesehene Erhöhung der Mehrwertsteuer beträgt 0,8 Prozentpunkte.

Die Regierung hat daher heute das Eidgenössische Departement für Verteidigung (VBS) beauftragt, bis Ende März eine Vorlage auszuarbeiten, die in die Vernehmlassung geschickt werden soll.

«Die Welt ist instabiler und unsicherer geworden», schreibt der Bundesrat. «Auch die Schweiz ist von diesen Entwicklungen betroffen und hat bereits mit hybriden Konfliktformen zu kämpfen, darunter Cyberangriffe und Desinformationsaktivitäten.» Das derzeit vorgesehene Wachstum der Ausgaben für die Armee (1% des BIP bis 2032) erachtet die Regierung als unzureichend, um das Ziel zu erreichen, die Bevölkerung zu schützen und zu vermeiden, «ein Sicherheitsrisiko innerhalb der europäischen Verteidigungsarchitektur darzustellen».

Ein Mann mit Krawatte
Rom hat seinen Botschafter in der Schweiz, Gian Lorenzo Cornado, ins Heimatland zurückgerufen. Grund dafür ist die Freilassung gegen Kaution des Hauptverdächtigen im Fall der Brandkatastrophe von Crans-Montana, Jacques Moretti, Besitzer der Bar «Le Constellation». Copyright 2026 The Associated Press. All Rights Reserved.

Die Forderung Roms, die Rückkehr des italienischen Botschafters in die Schweiz von der Einrichtung eines gemeinsamen Ermittlungsteams der beiden Länder zum tödlichen Neujahrsbrand in Crans-Montana abhängig zu machen, lässt die Schweizer Politik nicht gleichgültig. Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller Lager bringen ihre Empörung zum Ausdruck. Einige bezeichnen es als «Erpressung».

«Das sind sehr gewichtige Drohungen gegen den Rechtsstaat, würdig einer Western-Politik», sagt die sozialdemokratische Nationalrätin Jessica Jaccoud. «Die Forderung Italiens ist absurd. Die Möglichkeit zur Zusammenarbeit besteht, aber dass man auf politischer Ebene Druck auf ein Land ausüben will […], scheint mir fehl am Platz», sagt Piero Marchesi, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

«[Die italienische Ministerpräsidentin] Giorgia Meloni spricht zu ihrer Wählerschaft. Diese Angelegenheit wird möglicherweise zu Wahlkampfzwecken instrumentalisiert, und das geht nicht», sagt der Mitte-Nationalrat Giorgio Fonio seinerseits.

Andere Parlamentarierinnen und Parlamentarier rufen zur Besonnenheit auf und stimmen dem Bundesrat zu, der gegenwärtig den Ton nicht verschärft. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Bedeutung der Gewaltentrennung bekräftigt und betont, dass das Dossier in die Zuständigkeit der Walliser Justiz fällt. Diese will bis Ende dieser Woche auf das italienische Ersuchen um Zusammenarbeit antworten, das sie bereits am 13. Januar, vor der Abberufung des Botschafters, erreicht hat.

Eine Person kontrolliert die am Geldautomaten abgehobenen Banknoten
Die ausbleibende Auszahlung der Entschädigungen verursacht für viele Personen, die sich bereits in einer prekären wirtschaftlichen Lage befinden, zusätzliche Schwierigkeiten. Keystone / Gaetan Bally

Die Einführung eines neuen Informatiksystems durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zu Beginn des Jahres hat in der ganzen Schweiz zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Arbeitslosenentschädigungen geführt. Eine Situation, die Hunderte, wenn nicht Tausende von Familien betrifft, wie RTS berichtet, teilweise mit gravierenden Folgen.

Die neue Software SIPAC 2.0 hat seit ihrer Einführung erhebliche technische Probleme, wodurch sich die Bearbeitung der Dossiers durch die Arbeitslosenkassen verzögert. Mit dem Resultat, dass Stellensuchende in allen Kantonen die Gelder nicht erhalten, auf die sie Anspruch haben. «Ich konnte meine Dezembermiete nicht bezahlen», berichtet eine arbeitslose Freiburgerin gegenüber dem Westschweizer Fernsehen RTS. «Zum Glück konnte mein Mann das übernehmen, aber für andere Rechnungen habe ich bereits Mahnungen mit zusätzlichen Gebühren erhalten.»

Sehr viele andere Menschen befinden sich in der gleichen Situation. Für sie gibt es keine Beschwerdemöglichkeit, denn laut Gesetz können weder der Bund noch die kantonalen Kassen für die ausstehenden Rechnungen haftbar gemacht werden, so RTS. Betroffene müssen daher um etwas Verständnis bei ihren Gläubigern bitten oder sich an die Sozialhilfe wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Das Seco versichert, dass die technischen Probleme auf dem Weg der Lösung seien und die Auszahlung der Entschädigungen garantiert sei. Es räumt jedoch ein, dass mehrere Tausend Bezieherinnen und Bezieher weiterhin Verzögerungen erleben werden, solange das System nicht vollständig stabilisiert ist. Laut den von RTS gesammelten Aussagen des Personals der Arbeitslosenkassen könnte es jedoch noch Monate dauern, bis dies geschieht.

ein Mann und eine Frau laufen auf einem Trottoir
Sanija Ameti und ihr Anwalt am 28. Januar auf dem Weg zum Gerichtssaal. Keystone / Claudio Thoma

Das Bezirksgericht Zürich hat die Zürcher Gemeinderätin und ehemalige Vertreterin der Grünliberalen Partei (GLP) Sanija Ameti der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit schuldig gesprochen. Im Jahr 2024 hatte sie 20 Pistolenschüsse auf das Bild einer Madonna mit Kind abgefeuert und das von Kugeln durchlöcherte Foto auf Instagram veröffentlicht.

Das Gericht hat Ameti zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Das Urteil fiel somit milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert (100 Tagessätze à 100 Franken und eine Busse von 2500 Franken).

Laut Anklageschrift war die öffentliche Inszenierung des Schiessens auf dieses Ziel ungerechtfertigt verächtlich und beleidigend gegenüber Millionen von Christinnen und Christen und gefährdete potenziell den religiösen Frieden. Ameti hatte den Beitrag rasch gelöscht und sich entschuldigt, aber die Fotos waren bereits viral gegangen und von verschiedenen Medien aufgegriffen worden.

Die Angelegenheit hat für Ameti nicht nur auf juristischer Ebene Konsequenzen. Die 33-Jährige verlor auch ihre Stelle bei einer PR-Agentur. Und der Präsident der GLP, Nationalrat Jürg Grossen, forderte ihren Ausschluss aus der Partei. Im Januar 2025 hat Ameti die GLP aus eigener Initiative verlassen.

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