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Uri plant umfassende Revision der Sozialhilfe

Keystone-SDA

Der Urner Landrat hat am Mittwoch das neue Sozialhilfegesetz mit 61 zu 1 Stimmen verabschiedet. Auf eine zweite Lesung verzichtete das Kantonsparlament.

(Keystone-SDA) Das Urner Sozialhilfegesetz ist seit 1998 in Kraft und wurde zuletzt 2013 revidiert. Damals wurde es an das neu eingeführte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Kesb) angepasst.

Im Frühling 2025 lehnte die Urner Bevölkerung die Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes mit 50,7 Prozent der Stimmen knapp ab. Daraufhin überarbeitete die Regierung den Gesetzesentwurf und legte ihn dem Landrat erneut vor.

Ein Kritikpunkt an der damaligen Abstimmungsvorlage war der geplante Vermögensverzicht. Wer in den zehn Jahren vor einem Sozialhilfegesuch Vermögen verschenkt oder übertragen hätte, hätte sich dieses anrechnen lassen müssen. Neu soll die Frist in der überarbeiteten Vorlage von zehn auf drei Jahre verkürzt werden und nur noch bei missbräuchlichem Vorgehen gelten.

Landrat Ruedi Cathry (FDP) fragte, warum die Regierung in der ursprünglichen Vorlage eine Zehnjahresfrist vorgeschlagen hatte. Im Nachhinein sei dies «wohl zu hoch gegriffen» gewesen, räumte Sozialdirektor Christian Arnold (SVP) ein.

SP kritisiert neue Vorlage

Ausser der SP äusserte am Mittwoch keine Partei grundsätzliche Einwände gegen den geplanten Vermögensverzicht. Die SVP warf lediglich die Frage auf, ob fünf Jahre nicht ein guter Kompromiss gewesen wären, wie deren Sprecher Jonas Schär sagte.

Kritisiert wurde im Nachgang der Abstimmung auch die Überwachung durch Sozialinspektoren. In der neuen Vorlage sollen diese stark reglementiert werden. Eine Sozialinspektion soll ausschliesslich im Einzelfall und als letztes Mittel eingesetzt werden.

Die SP liess sich davon nicht überzeugen, wie die Debatte am Mittwoch zeigte. Sie kritisierte, die Vorlage vermische Sozialhilfe und Strafrecht. Die Sozialdienste seien «keine Strafverfolgungsbehörden», sagte Jonas Imhof.

Ein Antrag der SP, jede Sozialinspektion sei der Sozialhilfebehörde anonymisiert der zuständigen Direktion zu melden, wurde mit 51 Nein-, zu 10 Ja-Stimmen abgelehnt. Keinen Erfolg beschieden war ein weiterer SP-Antrag, der forderte, dass nach Abschluss jedes Verfahrens Kosten und Nutzen einer Observierung dokumentiert werden sollten. Der Landrat lehnte auch diesen Antrag mit 54 zu 7 Stimmen ab.

«Nötig» und «verhältnismässig»

Zustimmende Voten zum überarbeiteten Entwurf gab es von der Mitte, FDP, und SVP. Das Gesetz entspreche nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, weshalb eine Revision nötig sei, sagte die FDP-Sprecherin Petra Muheim Quick. Die Vorlage sei nun «sachgerecht und verhältnismässig».

Die Vorlage stelle einen «tragfähigen Kompromiss» dar und halte für alle Seiten akzeptable Lösungen bereit, so Mitte-Sprecher Oliver Gisler. Mit ähnlichen Worten äusserte sich SVP-Sprecher Jonas Schär.

Nicht euphorisch zeigte sich die GLP-Sprecherin Luzia Gisler. Die GLP unterstütze die Vorlage, hätte sich aber ein anderes Gesetz gewünscht. «Eines, das von weniger Misstrauen geprägt ist», sagte sie.

Volk stimmt wohl im Februar 2027 über das Gesetz ab

Regierungsrat Arnold (SVP) sagte, die Regierung habe die Revision der Sozialhilfe nicht auf die «lange Bank schieben» wollen. Ziel sei eine «mehrheitsfähige, moderne Vorlage» gewesen. Diese liege nun vor. Den Vorwurf der SP, die Sozialdienste zu wenig einbezogen zu haben, wies er zurück.

Die Urner Stimmbevölkerung dürfte laut Aussage von Regierungsrat Arnold am 28. Februar 2027 über die Revision an der Urne befinden.

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