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Verteidiger fordern Freisprüche für FC-Zürich-Fans in Winterthur

Keystone-SDA

Zwei beschuldigte Fans des Fussballclubs Zürich haben am Mittwoch am Bezirksgericht Winterthur nichts zum Angriff auf GC-Fans in Rickenbach gesagt. Ihre Anwälte bestritten, dass die beiden dabei waren und forderten Freisprüche.

(Keystone-SDA) Hemd statt Südkurve-Hoodie, Schweigen statt Fangesänge: Die 37 und 28 Jahre alten Stadtzürcher zeigten sich an der Verhandlung am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Winterthur zurückhaltend. Die beiden Fans des FCZ sagten gar nichts zu den Vorfällen in Rickenbach.

Sie aber sollen Teil eines Mobs gewesen sein, der am 16. Oktober 2024 Fans der verfeindeten Grasshoppers Zürich angegriffen hatte, um ein Banner zu stehlen. Beim Angriff in einer Turnhalle wurden ein GC-Fan und ein Anwohner, der sich dem fliehenden Mob entgegenstellte, verletzt. Am nächsten Derby wurde in der Zürcher Südkurve ein gestohlenes Banner präsentiert und verbrannt.

Auch dazu sagten die Beschuldigten nichts. Der 28-Jährige betonte einzig, dass er auf einem guten Weg sei: Freude am Job, verlobt, hoffentlich bald Familie. Der 37-Jährige verweigerte selbst jegliche Aussage zu seinen persönlichen Verhältnissen.

Das Schlusswort nutzte er aber dafür, das Verfahren als «politisch» zu bezeichnen. Staatsanwaltschaft und die Sicherheitsdirektion hätten ein Zeichen setzen wollen, sagte er. «Die organisierte Fankultur ringt seit Beginn mit den Behörden, weil sie sich von der bürgerlichen Gesellschaft abgrenzt». Das passe dem Staat nicht.

«Wie ein Tsunami überrollt»

Der Staatsanwalt beschrieb den Vorfall in seinem Plädoyer in dramatischen Worten. «Die Angreifer haben im Schutz der Dunkelheit zugeschlagen und die GC-Fans wie ein Tsunami überrollt», sagte er. Wie Raubtiere seien sie aus dem Nichts auf ihre Beute losgerannt. 50 bis 60 Angreifer sollen es gewesen sein, nur vier identifizierte die Polizei. Das Verfahren gegen einen von ihnen wurde eingestellt.

Wieso sollen genau die beiden Beschuldigten beteiligt gewesen sein? Wie der Richter sagte, führte eine DNA-Spur an einer bei der Turnhalle verlorenen Ricola-Verpackung zum 28-Jährigen.

Der 37-Jährige soll mittels Videoaufnahmen identifiziert worden sein. Kappe und Schuhe, welche die Polizei bei ihm fand, entsprächen denen, die auf dem Video zu sehen seien. Das Video der Überwachungskamera zeige aber auch, dass der Mob einheitlich gekleidet und maskiert gewesen sei.

Die verräterische Ricola-Packung

Der Staatsanwalt bekräftigte vor Gericht die «Ricola-Pack-These». Demnach sei an der Packung einzig eine DNA-Spur des Beschuldigten gefunden worden. Auch sei die Packung erst nach dem Angriff auf Bildern zu sehen.

Der 37-Jährige sei mittels visuellen Mitteln überführt worden. Eine «Respektsperson» sei dieser und offenbar Szenekennern der Polizei bekannt, sagte der Staatsanwalt. Beim Überfall soll er an der Tür gestanden haben. Bilder der Videokamera beim Eingang zur Turnhalle hätten gezeigt, dass er die gleiche Person sei, von der es Bilder an einer illegalen Demonstration gebe.

«Konspiratives Verhalten»

Auch die Daten der Mobiltelefone sprechen laut Staatsanwalt dafür, dass beide beteiligt waren. Die Telefone wurden gegen 21 Uhr in der Nähe eines FCZ-Fanlokals in Zürich ausgeschaltet und nach der Tat in Ossingen beziehungsweise Zürich-Nord wieder eingeschaltet. «Das ist typisch konspiratives Verhalten», hielt der Staatsanwalt fest.

Er forderte für den 28-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten und eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine zu bezahlende Verbindungsbusse von 10’000 Franken für den 37-Jährigen. Verurteilt werden sollen sie wegen Raubs, Landfriedensbruchs und weiteren Delikten.

Beide Beschuldigten sind einschlägig vorbestraft, mit je zwei Vorstrafen. Beim Älteren liegen diese aber schon ein Jahrzehnt zurück. Der Jüngere wurde zuletzt 2020 verurteilt.

Schuhe gehören zur Fan-Uniform

Beide Verteidiger forderten Freisprüche. Die Anwältin des Jüngeren bezweifelte die «Ricola-Pack-These». Die DNA-Spur hätte auch auf anderem Weg an die Packung gelangen können, sagte sie. Auch in anderen Verfahren habe dies allein noch nicht als Beweis gereicht. Die Kleidung auf den Bildern sei nicht individualisiert genug, um sie ihm zuzuordnen.

Auch der Anwalt des 37-Jährigen konnte mit den Beweisbildern nichts anfangen. «Bei meinem Mandaten wurden Schuhe gefunden, die zur Uniformierung der Schweizer Fussballfanszene gehören», sagte er. Eine angeblich spezielle Wölbung im Bereich des kleinen Zehs komme bei allen gebrauchten Leder-Sneakern vor.

Die Telefondaten würden nur zeigen, dass sein Mandant am Abend sein Telefon ausschalte, «das macht er öfters, um nicht gestört zu werden.» Er verwies auch darauf, dass die Polizei die Beschuldigten drei Monate lang überwachten, «Belastendes fand sie nicht».

Grosses Polizeiaufgebot

Auffällig war das Polizeiaufgebot rund um den Prozess. Wer in das Gebäude wollte, wurde kontrolliert. Allerdings tauchten weder Unterstützer noch verfeindete Fans beim Gericht in Winterthur auf.

Das Gericht will das Urteil am Donnerstag, ab 14 Uhr verkünden.

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