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230 Mio. Euro ehemalige DDR-Gelder

Das Obergericht des Kantons Zürich hat zwei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR die Bank Austria als Rechtsnachfolgerin einer DDR-Handelsfirma zur Zahlung von bis zu 240 Mio. Euro an Deutschland verurteilt. Das Geld stammt aus ehemaligen SED-Vermögen.

Die ostdeutschen Länder Deutschlands können zwanzig Jahre nach der Wende mit einem dreistelligen Millionenbetrag aus dem Vermögen der ehemaligen kommunistischen Partei der DDR (SED) rechnen. Der Rechtsstreit dreht sich um 128 Mio. Euro nebst inzwischen aufgelaufenen Zinsen, die 1992 von Konten der ehemaligen DDR-Handelsgesellschaft Novum und einer Tochtergesellschaft verschwunden waren.

Die Gesellschafterin der im Österreichhandel tätigen Novum, die österreichische Kommunistin Rudolfine Steindling, liess sich Berichten zufolge dieses Geld bar auszahlen. Die Millionen seien bis heute verschwunden, schrieb der Focus. Steindling habe gemäss FAZ grosse Summen von Wien nach Zürich und zurück überweisen lassen.

Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte die heute zur Unicredit Group gehörende Bank Austria nun zu Schadenersatz. Noch 2008 hatte das Bezirksgericht Zürich eine entsprechende Klage abgewiesen. Die Bank Austria hätte wissen müssen, dass über die Millionen nur mit Einwilligung der Treuhandanstalt hätte verfügt werden dürfen, schrieb der Focus. Das Urteil, über das zuerst FAZ und Focus berichteten, ist noch nicht rechtskräftig.

Die frühere DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld begrüsste das Urteil, bedauerte jedoch: «Leider entspricht die Summe nur einem Zehntel des beiseite geschafften SED-Vermögens.» In der Leipziger Volkszeitung kritisierte sie die SED-Nachfolgepartei PDS (seit 2007 zu «Die Linke.PDS» fusioniert): «Die Linke tut heute so, als ob sie das ganze Thema nichts mehr angeht.» Dabei sei unter dem damaligen PDS-Parteichef Gregor Gysi ein Grossteil des Vermögens verschwunden.

Laut FAZ hatte die Treuhandanstalt 1994 Klage gegen die Bank erhoben wegen des Verdachts der Beihilfe zur Wäsche von 250 Mio. D-Mark ehemaliger SED-Gelder zum Zwecke der Veruntreuung.

Darauf ruhte das Verfahren in der Schweiz, bis das Bundesverwaltungsgericht 2004 letztinstanzlich entschied, dass das Novum-Vermögen faktisch der SED gehörte und deshalb zu Recht unter die Verwaltung der Treuhandanstalt gestellt worden war.

swissinfo.ch und Agenturen

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