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Bundesrat verschärft Eigenmittel-Vorgaben

Schweizer Banken müssen ihre Geschäfte ab dem nächsten Jahr mit mehr Eigenmittel unterlegen. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Eigenmittelverordnung zu revidieren und auf Anfang 2011 in Kraft zu setzen.

Die Finanzkrise hat deutlich vor Augen geführt, dass die Eigenmittelunterlegung von Verlustrisiken aus Handelsgeschäften und Verbriefungen zu gering ist.

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht schlug im Juli 2009 und im Juni 2010 als Reaktion auf die Finanzkrise eine Verschärfung der Eigenmittel-Regeln vor (Too big to fail-Problematik). Die Schweiz will diese nun unverändert übernehmen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mitteilte.

Gegenüber der im Juli diesen Jahres in die Vernehmlassung geschickten Verordnung gab es laut Mario Tuor, Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), keine grossen Änderungen.

Verzichtet wird darauf, häufiger als heute zu prüfen, ob die Eigenmittel-Vorschriften eingehalten werden. Die Banken hatten kritisiert, dass der damit verbundene administrative Aufwand unverhältnismässig gross sei.

Nicht berücksichtigt hat der Bundesrat dagegen Vorbehalte der Branche zum Termin der Inkraftsetzung. Die Banken hatten verlangt, dass die neuen Regeln erst Ende 2011 gelten, wenn sie auch international überall in Kraft gesetzt werden. Der Bundesrat hielt nun am Termin Anfang 2011 fest.

Konkret verlangt die Schweiz damit ab diesem Zeitpunkt für Marktrisiken drei Mal höhere Eigenmittel-Anforderungen als heute.

Betroffen von den neuen Regeln sind die beiden Grossbanken UBS und CS sowie vier andere Schweizer Institute, die ihre Risiken und damit die erforderlichen Eigenmittel aufgrund eines sogenannten «Value at Risk»-Modells bestimmen.

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