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Cassis-de-Dijon-Prinzip in Kraft

Seit Mitternacht ist das so genannte Cassis-de-Dijon-Prinzip in Kraft. Einen grossen Einfluss auf die Marktpreise hat das vorerst nicht, da Ausnahmen und Vorschriften umfassende Preissenkungen behindern.

Produkte, die in der Europäischen Union rechtmässig verkauft werden, dürfen nun auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen vertrieben werden, sagt das revidierte Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse.

Keinen Handelshürden unterlagen bisher rund 50% der aus der EU importierten Produkte. Dank dem Cassis-de-Dijon-Prinzip sollte sich der Anteil nun auf rund 80’% erhöhen.

Neu ist auch, dass Schweizer Produzenten ihre für den Export nach EU-Richtlinien hergestellten Produkte auch im Inland absetzen dürfen.

Wer erwartet, dass in der Schweiz nun flächendeckend tiefe EU-Preise Einzug halten werden, könnte sich täuschen: Dem revidierten Gesetz wurden vom Parlament mit einer Vielzahl von Ausnahmen und Einschränkungen viele Zähne gezogen.

So können etwa Lebensmittel, welche die schweizerischen Vorschriften nicht erfüllen, jedoch in der EU zugelassen sind, in der Schweiz nur mit einer Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) verkauft werden.

Weiter müssen laut den Grossverteilern Migros und Coop viele Produkte wie bisher neu verpackt werden. Auch im Kosmetika-Bereich gibt es Einschränkungen. So müssen Warnhinweise weiterhin zwingend in drei Landessprachen zu lesen sein.

Insgesamt etwa 60 Produktegruppen sind als Ausnahmen auf Negativlisten aufgeführt. Dabei geht es um Produkte mit Zulassungspflicht wie Medikamente oder um verbotene Inhaltstoffe wie Phosphat in Waschmitteln oder Blei in Farben und Lacken.

Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Importe um 2 Mrd. Franken pro Jahr verbilligen werden – eine Annahme, hinter die verschiedene Ökonomen aber Fragezeichen setzen, so etwa in einer Studie der Grossbank Credit Suisse.

swissinfo.ch und Agenturen

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