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Ja zu Schengen/Dublin und zur Partnerschaft

Schon seit jahren ist dieser Grenzübergang bei Allschwil unbewacht. Keystone

Das Schweizer Stimmvolk hat am Sonntag die bilateralen Abkommen Schengen/Dublin mit 54,6% und das Partnerschafts-Gesetz mit 58% Ja gutgeheissen.

Die Stimmbeteiligung war mit knapp 56% überdurchschnittlich hoch.

Die Schweiz will mitmachen bei Schengen und Dublin. Mit 54,6% Ja hat das Volk am Wochenende die Abkommen mit der EU über die Zusammenarbeit im Polizei- und im Asylbereich angenommen. 1’474’704 hiessen das Abkommen gut, 1’226’449 lehnten es ab.

Der Entscheid fiel nach einem emotionsgeladenen und zeitweise gehässigen Abstimmungskampf, in dem vor allem die Schweizerische Volkspartei (SVP) als federführende Schengen-Gegnerin alle Register gezogen hatte.

Romandie und urbane Regionen ausschlaggebend

Hätte die Referendumsvorlage neben dem Volks- auch das Ständemehr benötigt, wäre sie knapp daran gescheitert. 10 ganze und 2 halbe Kantone meldeten Zustimmung nach Bern, 10 ganze und 4 halbe hingegen ein Nein.

Den Ausschlag für das Ja gaben die Kantone der Romandie und die urbanen Agglomerationen. Die ländlichen Gebiet und das Tessin hingegen lehnten die Abkommen ab.

Die Stimmbeteiligung ist mit rund 56% überdurchschnittlich hoch und entspricht derjenigen bei anderen Abstimmungen zur Europathemen.

Homosexuelle können Partnerschaft registrieren

Die eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare wird mit 58% Ja-Stimmen angenommen.

Das neue Gesetz ermöglicht es Homosexuellen, ihre Partnerschaft amtlich registrieren zu lassen und sich so zu einer Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten zu verbinden. Die Partnerschaft wird auf dem Zivilstandsamt besiegelt und kann nur gerichtlich aufgelöst werden.

Wie die Ehegatten für ihre Familie, sorgen die Partnerinnen und Partner “gemeinsam nach ihren Kräften für den gebührenden Unterhalt ihrer Gemeinschaft”. Sie “leisten einander Beistand und nehmen aufeinander Rücksicht”. Bloss eine Pflicht zur Treue wird – anders als im Eherecht – nicht postuliert.

Erbe, Rente, Steuern

In den meisten Bereichen stellt das Gesetz die Partnerschaft der Ehe gleich. Wie ein Ehegatte erhält der registrierte Partner den gesetzlichen Erbanteil. Grundsätzlich gilt Gütertrennung. Die Partner können aber auch den ordentlichen Ehepaar-Güterstand der Errungenschafts-Beteiligung vereinbaren.

Keine Adoption

Ausländische Partner erhalten eine Aufenthaltsbewilligung und haben nach fünf Jahren Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. Im Gegensatz zur Ehe schafft die Partnerschaft aber keinen Anspruch auf die erleichterte Einbürgerung. Eingetragene Partner können keinen gesetzlichen gemeinsamen Namen führen und erhalten kein gemeinsames Bürgerrecht.

Homosexuelle Paare dürfen weder Kinder adoptieren noch zu Verfahren der Fortpflanzungsmedizin greifen. Hat eine Person Kinder, ist die andere zum Beistand beim Unterhalt verpflichtet und zur Vertretung bei der elterlichen Sorge berechtigt.

swissinfo und Agenturen

Schengen/Dublin: 54,6% Ja-Stimmen
Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle: 58,03%
Stimmbeteiligung: 55,9%

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